Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 195

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Ich erwarte – und alle Wissenden und Insider rechnen damit –, dass in den nächsten paar Jahren der letzte Schilling oder, wenn Sie so wollen, der letzte Euro für diesen Bereich des Strafvollzuges ausgegeben wird. Wir wissen, dass es nur eine einzige Lösungsmöglichkeit gibt, nämlich eine neue, justizinterne Regelung. Diese Arbeit, Herr Bundesminister, muss meiner Ansicht nach raschest in Angriff genommen werden.

Ein zweites Beispiel: Die derzeitige gesetzliche Regelung bezüglich der bedingten Entlassung wird von allen Experten, aber auch von allen Praktikern vor Ort als sehr problematisch beurteilt. Über die vorläufig bedingte Entlassung entscheidet der Anstaltsleiter. Der Insasse kommt in einen Entlassungsvollzug, wird auf die Freiheit vorbereitet, aber dann sagt der Richter vielleicht, dass er nicht entlassen wird: Er muss aus dem Entlassungsvollzug wieder zurück! – Wir können uns vorstellen, was es bedeutet, wenn man einen Menschen auf die Freiheit vorbereitet, ohne zu wissen, ob dieser entlassen wird oder nicht. Diesbezüglich ist es ebenfalls dringend, rasch eine Regelung zu finden.

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Anhebung der Strafzeitgrenze für die Zuständigkeit der Strafvollzugsanstalten von zwölf auf 18 Monate ist vielleicht aus der Sicht der Besuchsregelung, wie Frau Kollegin Stoisits gemeint hat, sehr wichtig, andererseits aber wissen wir, dass, wenn wir uns zu einer Differenzierung im Strafvollzug bekennen, gerade in den Gerichtshofgefängnissen kaum Differenzierungen möglich sind. Daher sehe ich eigentlich nur einen Sinn darin, nämlich dass man diese Insassen den Gerichtshofgefängnissen als systemerhaltend belassen, also eine einfachere Vorgangsweise wählen will. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Neuordnung des Beschwerdewesens ist grundsätzlich zu begrüßen, das ist überhaupt keine Frage. Die Einrichtung von Vollzugskammern ist aber nur eine der Möglichkeiten, wie man dieses Beschwerdewesen organisieren kann. Es sind hiezu in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche Vorschläge gemacht worden.

Zusammenfassend darf ich namens meiner Fraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, die Aufforderung, aber auch Einladung aussprechen, im Justizausschuss, wie in der Vergangenheit, unter Beiziehung von Experten gemeinsam eine große Lösung für den Strafvollzug zu erarbeiten. Eine solche große Lösung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dringend und notwendiger denn je.

Gestatten Sie mir einige abschließende Bemerkungen. In den letzten Tagen und Wochen wurden zahlreiche öffentlich Bedienstete unter den verschiedensten Gründen namentlich erwähnt, und zwar nicht, sage ich jetzt einmal, zu ihrer Freude. Ich möchte mich daher bei allen öffentlich Bediensteten, im Speziellen bei den Justizbediensteten, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug, von der Justizwache bis zu den Sonderdiensten, für ihren schweren Dienst im Interesse unserer Heimat, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Die gegenständliche Regierungsvorlage, die eine Rumpflösung darstellt, die wichtigsten Bereiche außer Acht lässt und noch dazu nicht die beste Lösung ist, kann von unserer Fraktion nicht mitgetragen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. – Bitte.

20.24

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Pendl, die österreichischen Beamten sind gut, sehr gut, viel besser als ihr Ruf, nicht nur die Justizwachebeamten, auch die Exekutivbeamten und die Lehrer. Wir alle sind froh, dass wir sie haben. Vor allem wir von der ÖVP sind immer hinter den Beamten gestanden, wir tun das auch jetzt und werden das auch weiterhin tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur damit es da keine Diskrepanzen gibt. (Abg. Schwemlein: Das war eh sehr vordergründig!) Wir von der ÖVP wissen, was wir an unseren Beamten haben.


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