Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 196

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Die für die Zuständigkeit der Strafvollzugsanstalten, Herr Kollege, für den Vollzug von Freiheitsstrafen maßgebliche Strafzeit wird, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, nun von 12 auf 18 Monate erhöht, das kommt somit in die Kompetenz der landesgerichtlichen Gefangenenhäuser. Dies ist ein Ansatz, der mir besonders gut gefällt. Ich sage Ihnen auch warum: Das ist für mich ein Schritt, der längst fällig war.

Wenn man den Motivenbericht durchliest, dann kann man als eines der Motive lesen, dass es aus Gründen der Resozialisierung notwendig ist, dass Strafvollzugsanstalten, die näher am Wohnort der Angehörigen, der Familien, liegen, insofern einen Vorteil haben, dass der Häftling sozusagen stets von seinen Angehörigen betreut werden kann.

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Meiner Ansicht nach hat das aber auch noch einen ganz anderen Vorteil. Das, was man bei näherer Befassung in Strafvollzugsanstalten vorfinden kann, glaubt ein durchschnittlicher Bürger gar nicht. Ich sage Ihnen ganz offen: In den Strafvollzugsanstalten – das ist auf der ganzen Welt so, unsere Strafvollzugsbeamten, also unsere Justizwachebeamten, sind deswegen nicht schlechter als jene anderswo – bekommt man alles, was das Herz begehrt, von Alkohol bis zu Drogen, es wird Gewalt ausgeübt! All das passiert in den Vollzugshäusern.

Herr Minister, wir sollten rasch darüber nachdenken, was wir in Hinkunft zur Differenzierung des Strafvollzugs, den Sie, Herr Kollege, auch angesprochen haben, tun könnten, um die so genannten leichten Fälle von den harten zu trennen – im Vollzug! All das, was ein so genannter leichter Fall noch nicht an kriminellen Dingen kann und weiß, lernt er spätestens, umgangssprachlich gesagt, "im Häfen". Herr Minister, ich bin überzeugt, auf Grund Ihrer Erfahrung wissen auch Sie das längst. Wir sollten den Erfahrungen anderer Staaten in Europa folgen und uns überlegen, was wir denn besser machen könnten, um die Möglichkeiten zur Resozialisierung zu verbessern.

Darüber hinaus werden wahrscheinlich bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen notwendig sein. Vermutlich ebenso notwendig wird es sein, diese Vollzugskammern einzuführen und das Beschwerdewesen neu zu regeln. Ich gratuliere Ihnen, Herr Minister, dies ist eine Maßnahme, die höchst notwendig war, sie erfüllt auch die Anforderungen eines Tribunals im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ist mir sehr wichtig und ich danke Ihnen, Herr Minister.

Ich danke aber auch unserer Vorsitzenden des Justizausschusses, die in solchen Fragen eine überaus offene Debatte zulässt, und es tut mir gut, in diesem Justizausschuss meine Arbeit zu tun. Ich sage das in deine Richtung, Maria Fekter. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Ofner. )

Aber nun, meine Damen und Herren, zu einer Vorstellung der Grünen, die Frau Abgeordnete Stoisits einbringt, und bei der die ÖVP nicht nur nicht mitkann, sondern von der ich peinlich berührt und auch verletzt bin. – Frau Kollegin Stoisits, Sie verlangen die Aufhebung des § 188, Herabwürdigung religiöser Lehren.

Ich bin praktizierender Katholik, ich war Ministrant, und ich habe auch meine Erfahrungen im Umgang mit dieser Bestimmung. Ich weiß von einem Fall, bei dem Hostien plötzlich auf der Straße aufgetaucht sind, und ich kenne betroffene Gläubige, die weinend an der Straße gestanden sind, weil sie dermaßen betroffen waren, und die Polizei gebeten haben, dagegen etwas zu unternehmen. Das ist ein Vorfall, der dokumentiert ist, der sich belegen lässt.

Meine Damen und Herren! Es geht mir jetzt nicht um die Symbole der Kirche – diesbezüglich haben wir, wie ich meine, ein sehr modernes Strafrecht –, sondern es geht um das religiöse Gefühl des Menschen, das da verletzt wird. Und das ist ein so sensibler Bereich, dass wir von der ÖVP nicht zulassen, dass es da zu Änderungen kommt. Wir sind absolut dagegen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Stoisits, wenn Sie die Forderung nach einer Aufhebung mit der künstlerischen Freiheit begründen, dann muss ich Ihnen klar und deutlich sagen: Die künstlerische Freiheit


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