Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 197

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oder die Freiheit des Menschen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ich trete für künstlerische Freiheit ein – in jedem Bereich! –, aber sobald sensible Gefühle des Menschen verletzt werden, bin ich strikt dagegen.

Ich weise Sie darauf hin, dass es in der Vergangenheit einen Fall gegeben hat, nämlich den des Otto Mühl, bei dem man auch mit künstlerischen Freiheiten argumentiert hat. Herausgekommen sind Vergewaltigungen von 12-, 13-jährigen Mädchen, und dann hat bitte die Linke gesagt, das sei die künstlerische Freiheit, die zu vertreten und hochzuhalten wäre.

Meine Damen und Herren! Diese Art von Freiheit ist nicht jene, die wir meinen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

20.30

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes zum Strafvollzugsgesetz. Es hat zu Beginn der neunziger Jahre intensive Diskussionen über den Strafvollzug auf parlamentarischer Ebene gegeben, die darin gemündet haben, dass es einen einstimmigen Beschluss des Hohen Hauses zur großen Strafvollzugs-Novelle gegeben hat. – Einstimmig, betone ich! Einstimmig.

Diese Zeiten sind vorbei. Niemand hat mehr Interesse daran, dass Gesetze einstimmig beschlossen werden in diesem Haus. (Abg. Dr. Fekter: Oja, aber wenn es nicht möglich ist, ist es nicht möglich!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt mir die Zeit, um mich darauf näher einzulassen. Aber ich habe hier schon öfter betont, warum.

Warum ich heute einen Abänderungsantrag eingebracht habe im Wissen darum, dass die Regierungsparteien dem gar nicht positiv gegenüberstehen? – Das geschah deshalb, um darauf hinzuweisen, dass es gerade im Strafvollzug auch einen gesellschaftlichen Wandel bezüglich der Sensibilität und des Interesses gibt, was Rechtsschutzinstrumentarien insgesamt angeht. Vor sieben oder vor acht Jahren ist, was solche Institutionen angeht, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit, aber nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei den damit Befassten nicht so groß gewesen wie heute. Deshalb ist unsere Forderung nach einer Reform der Vollzugskommissionen bis hin zur Einrichtung unabhängiger Anstaltsbeiräte ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung dieser Rechtsschutzinstrumentarien. Und daher bringen wir diesen Abänderungsantrag ein, den wir bereits in der Diskussion um die große Strafvollzugsgesetz-Novelle in einem Unterausschuss und damals auch im parlamentarischen Ausschuss als Teil unseres seinerzeitigen Initiativantrages eingebracht hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird doch wohl niemand etwas gegen eine sinnvolle Kontrolle von außen haben. Dagegen wird doch wohl keiner etwas haben, auch nicht, was den Strafvollzug angeht, denn sinnvolle Kontrolle ist notwendige Kontrolle. Und dass diese Kontrolle nur von unabhängigen Institutionen durchzuführen ist, das wird auch niemand abstreiten. Sie fehlt in dem Komplex, was den Strafvollzug in Österreich angeht. – Das ist das eine, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Das Zweite: Wie geht diese Regierung mit Initiativanträgen, die die Opposition stellt, um? – Sie werden abgelehnt. Es wird nicht einmal darüber diskutiert. Ich spreche hier vor allem auch die Frau Vorsitzende des Justizausschusses an. Da werden Schein-Unterausschüsse eingesetzt. Da stellt die Opposition Initiativanträge zur Änderung des StGB, und dann setzt man, um den Schein zu wahren, einen Unterausschuss ein. Es wird alles in Unterausschüsse verlegt. Der einzige Beitrag, den es beispielweise zu meinem Antrag bezüglich § 188 und § 248 StGB gab, war die Bemerkung der Frau Vorsitzenden, sie hält das nicht einmal für diskussionswürdig, weil es ihr um einen gewissen Respekt vor diesen Dingen geht. – Das habe ich so mitgeschrieben. Das war dieser Satz.


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