Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 198

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Ein Satz also zu oppositionellen Anträgen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dafür, dass die bestehende Bestimmung des österreichischen Strafgesetzbuches, nämlich § 189, Störung einer Religionsausübung, Bestandteil des StGB bleibt. Selbstverständlich bin ich dafür, denn zu dem schützenswerten Rechtsgut, um das es dort geht, stehen alle, niemand will etwas daran ändern. Aber § 188 und das, was es an Judikatur dazu gibt, ist ein Knebelungsinstrument für Künstler – und nichts anderes.

Deshalb bin ich dafür, dass wir hier eine Diskussion über die Notwendigkeit des so genannten Blasphemieparagraphen führen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, der ist nichts anderes – und zu dieser Aussage stehe ich voll – als ein Überbleibsel des Säkularstaates Österreich, und das sollten wir so rasch wie möglich beseitigen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Nennen Sie ein Beispiel!) Aber wenn es, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht einmal eine Diskussion darüber gibt in einem Schein-Unterausschuss, weil das ja nicht einmal diskussionswürdig ist: Bitte, worüber soll dann mit wem diskutiert werden?

Zu § 248 StGB, Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole. – Das ist jener Paragraph, den zu benutzen der hinter mir auf der Regierungsbank sitzende Bundesminister für Justiz für eine verfolgenswerte Idee hält, um oppositionelle Abgeordnete hinter Gitter zu bringen. Dazu wurde überhaupt nicht einmal eine Bemerkung gemacht in diesem Schein-Unterausschuss, auch nicht in der nachfolgenden Sitzung des Justizausschusses.

Das soll Ihnen ein kleines Sittenbild darüber geben, wie die jetzige Regierung mit durchaus nicht blauäugigen Anträgen umgeht, sondern mit dem Bedürfnis, über Dinge zu diskutieren, die hauptsächlich deshalb beseitigt gehören, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind. Das ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir wollten. Aber ich frage mich: Mit wem soll man da reden?

Ich könnte Ihnen auch noch über den Antrag Mag. Posch berichten, der zwar diskutiert wurde, wobei es aber zu keinem Ergebnis kam – deshalb wird er auch in Bausch und Bogen, würde ich sagen, abgelehnt –, in dem es um eine Reform des Verhetzungsparagraphen geht. Das ist eine ähnliche Vorgangsweise.

Wo ist jetzt Herr Kollege Miedl? – Da hinten sitzt er neben Frau Wolfmayr. – Auch ich bin römisch-katholisch, aber ich sage Ihnen: Diese Geschichte, die Sie uns vorher erzählt haben, glaube ich Ihnen. Nur das hat nichts mit dem § 188 zu tun, sehr geehrter Herr Kollege Miedl. Das hat nichts damit zu tun. Der § 188 wird heute zu nichts anderem benutzt, als dass das österreichische Strafgesetz sich zum Hüter der Lehren der in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften macht. Meiner Ansicht nach hat das nichts zu tun mit dem, was im Strafgesetz zu normieren ist.

Ich bin dafür – und das wiederhole ich jetzt noch einmal –, dass wir den § 189 auch diskutieren. Vielleicht ist der reformbedürftig. Aber da muss man diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht etwas in Bausch und Bogen ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits in seinen Grundzügen vorgebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang, ist auch bereits in Verteilung und steht damit mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen betreffend die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Finanzstrafgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (297 der Beilagen, XXI. GP), in der Fassung des Ausschussberichtes (373 der Beilagen)


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