Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 211

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme nun aber doch ganz kurz auf die Inhalte zu sprechen: Was haben wir gemacht? Worin besteht die Strukturänderung? – Wir haben die Finanzen gesichert. Wir haben die Finanzkraft für den Zivildienst so weit gesichert, dass es im Einklang mit dem Budget steht, dass es in Zukunft wiederum Zivildienstgeber in genügender Anzahl geben wird. Wir haben es geschafft, dass die Trägerorganisationen alle Leistungen, auf welche die Zivildiener Anspruch haben, zu erbringen haben: angemessene Verpflegung, Bekleidung, Reinigung, Pauschalvergütung. Sie werden 3 000 S als Zivildienstleistung bezahlen. Wir haben alle anderen Organisationen, die das nicht können, ausgenommen, und wir haben Leistungen erbracht: 6 000 S, 3 000 S. Sie haben es ja hoffentlich im Gesetz nachgelesen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es auch geschafft, dass die Zuweisungsrückstände abgebaut werden können, weil eine gewisse Zuweisungszahl fix festgelegt wird. Man kann jetzt planen, und wir wissen, dass es ohne Planung einfach nicht geht. Wir haben neue Bereiche erschlossen – Umweltschutz, Jugendarbeit –, und darüber hinaus gibt es Zuweisungen, wodurch es möglich ist, zusätzliche Kräfte anzufordern. Ich glaube, das ist auch eine Lösung, die sehr wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben Vereinfachungen durchgeführt, wir haben den menschlichen Bereich verbessert. Es ist nun möglich, dass ein Zivildiener sich aussuchen kann, zu welcher Organisation er geht. Wir haben es möglich gemacht, dass eine Organisation festlegen kann, welchen Zivildiener sie haben will. (Abg. Haidlmayr: Das hat es immer schon gegeben, das ist ein Blödsinn!) Wir haben auch 55 unterschiedliche Vergütungsformen aufgelöst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei wesentliche Positionen waren die Ziele dieser Novellierung, dieser einzigen und ersten Novellierung, obwohl es die 19. ist, die in die Reform der Struktur gegangen ist.

Erstens: dass das Grundrecht auf Befreiung von der Wehrpflicht und damit das Recht auf die Leistung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst gesichert ist.

Zweitens: Es wurde die finanzielle Absicherung auf viele Jahre geschaffen; sie ist für Organisationen wie auch für die Zivildiener selbst berechenbar geworden.

Drittens: Es werden wesentlich mehr Zivildiener zugewiesen werden können, als das bisher der Fall war.

Meine sehr verehrten Damen! Es ist ein wirklich großer Erfolg für diese Koalition, und ich würde mich freuen, wenn wir uns nicht allein darüber freuen, sondern wenn Sie mit dabei sein könnten, wenn Sie mitstimmen und sich auch über solch ein Gesetz freuen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Böhacker: Geteilte Freude ist doppelte Freude!)

21.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

21.22

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Puttinger, jetzt ist mir klar, warum Sie sich hier bis jetzt noch nie zum Zivildienst zu Wort gemeldet haben. Es wäre besser gewesen, Sie hätten es auch heute nicht getan, denn so viel Uninformiertheit in solch kurzer Zeit an den Tag zu legen, grenzt schon an eine Sonderleistung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Böhacker: Nur kein Redeverbot aussprechen! Redeverbot für Puttinger!)

Wissen Sie was, Herr Puttinger? – Ich fange jetzt gleich einmal von vorne an: Sie als Gastwirt müssen das ja am besten wissen. Kriegt man in Ihrem Gasthaus um 43 S drei warme, anständige Mahlzeiten? – Nein, selbstverständlich nicht. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Aber der Zivildiener soll sich seine drei Mahlzeiten am freien Markt um 43 S kaufen können. Sie stellen sich da heraus und sagen, wie gut und wie super das ist! – Um 43 S kriegen sie bei Ihnen nicht einmal einen warmen Händedruck, geschweige denn ein Frühstück. – Das ist die Realität! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)


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