Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 215

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nicht zu, dass ein Zivildiener, wenn er bei der Feuerwehr ist, mit 6 000 S und im Behindertenbereich nur mehr mit 3 000 S ausgestattet wird.

Eine derartige Entscheidung zeigt ganz deutlich, wen Sie bevorzugen und wen Sie mittel- oder langfristig mehr oder weniger von den Zivildienern abziehen wollen: nämlich jene Einrichtungen, die es sich nicht leisten können, mit 3 000 S einem Zivildiener eine Pauschalvergütung zu bezahlen, ihn zu verpflegen, ihm die Kleidung zur Verfügung zu stellen, et cetera.

Herr Minister! Beantworten Sie mir nur eine grundsätzliche Frage: Ist es weniger wert, den Hintern eines alten oder behinderten Menschen zu putzen, als den Motor eines Fahrzeuges beim Roten Kreuz oder bei der Feuerwehr? Wenn Sie mir diese Frage beantworten, dann weiß ich auch, wo Sie stehen, wie Ihr Menschenbild ist, und warum dieses Gesetz so ist, wie es ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abänderungsanträge, die Frau Kollegin Haidlmayr referiert hat, sind ordnungsgemäß eingebracht, stehen zur Verhandlung und zur Abstimmung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

21.33

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu unserer grundsätzlichen Einstellung zum Zivildienst: Der Zivildienst ist eindeutig ein Ersatzdienst. Das heißt, er ist dem Wehrdienst ... (Abg. Öllinger: Haben wir jetzt Gebetsstunde?)  – Herr Kollege, auch wenn es stört: es steht so in der Verfassung – ... nicht gleichgestellt.

Zum Zweiten: Der Zivildienst ist gegenüber der Republik Österreich und damit überwiegend im Inland abzuleisten.

Was bedeutet das? – Der Zivildienst ist die Ausnahme und nicht die Regel. Der Auslandszivildienst – egal, in welcher Form – ist die Ausnahme von der Ausnahme und entsprechend restriktiv zu handhaben. Praktisch bedeutet das natürlich, dass jeder dienstpflichtige Bürger ein Wahlrecht hat, ob er Zivildienst oder Wehrdienst leisten will, wobei das auch grundsätzlich – da stimme ich Ihnen zu – nicht schlechter zu stellen ist. Nicht schlechter stellen bedeutet aber nicht eine reine Messung des Zeitaufwandes.

Ein praktisches Beispiel, das heute schon angesprochen wurde, das aber korrigiert werden soll, ist die Frage der Verpflegung. In diesem Bereich gab es berechtigte Kritik von Seiten der Zivildiener.

Nun zur Umsetzung. Viele Zivildiener – ich sage: viele – leisten eine wertvolle und vor allem im Pflegebereich eine anspruchsvolle, in manchen Bereichen sogar schwere Arbeit. Skepsis bleibt jedoch gegenüber jenen Bereichen – vor allem hinsichtlich der rechtlichen Abdeckung –, die ohne direkte Kontrolle durch Organe der Republik im Ausland geleistet werden.

Drittens: Ich persönlich lehne es auch ab, jenen Bereichen eine Ableistung des Zivildienstes zu ermöglichen, wie zum Beispiel im Dokumentationszentrum (Abg. Öllinger: Das kann ich mir vorstellen!), in denen eher eine politische Arbeit oder – wie in diesem konkreten Fall – sogar eine halbamtliche Spitzeltätigkeit geleistet wird. (Rufe bei den Grünen: Oh!)

Die vorliegende Novelle soll eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation bringen, an der die SPÖ so viel Kritik übt, obwohl sie jedoch für die Gesetzgebung bisher im Zivildienst wesentlich mitverantwortlich war. (Abg. Öllinger: Sie wollen nicht, dass sich jemand mit den Nazis beschäftigt! Ist es das, was Ihnen nicht gefällt?)

Der Inhalt dieser Novelle wurde in den letzten Wochen von den verschiedensten Bereichen und Seiten mit durchaus unterschiedlichem Ergebnis diskutiert. Ich habe mich in einigen Bereichen


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