Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 216

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plötzlich auf Seite der Zivildienstorganisationen gefunden, die haben dann ihre Meinungen korrigiert. Es gab eine kontroversielle Diskussion – was im Prinzip nicht schlecht ist –, und es gab ein Ergebnis.

Nach Ansicht des Innenministeriums soll die Veränderung beim Zivildienst eine Entspannung der Lage, die zweifellos durch die sozialistischen Innenminister hervorgerufen wurde – eine Warteschlange von 17 000 Zivildienern ist ja keine Kleinigkeit –, bewirken. Maßgeblich dazu soll die Organisation des Zivildienstes durch eine Unternehmenslösung erfolgen, die den Inlandszivildienst zu organisieren hat. In Verbindung mit einer Vereinslösung für den Auslandszivildienst soll das Bundesministerium für Inneres in diesem Bereich entlastet werden.

Herr Bundesminister! Es wäre unredlich, würde ich jetzt nicht hinzufügen, dass mich beide Lösungen nicht vollkommen überzeugt haben. Es bleibt bei mir eine große Skepsis hinsichtlich der Möglichkeiten der Umsetzung in der Praxis. Aber ich gehe davon aus, dass Sie es sich genau überlegt haben. Schließlich tragen Sie die Verantwortung für die Umsetzung. Wer die Verantwortung trägt, soll in diesem Sinn – deswegen auch unsere Zustimmung – die Richtung angeben können. Es sind aber nicht alle Zweifel ausgeräumt.

Zum Schluss möchte ich im Zusammenhang mit dem Zivildienst auf einen Bereich zu sprechen kommen, der in einer kausalen Verbindung steht, nämlich den Katastrophenschutz. Er wird gegenwärtig, auch weil es sehr bequem ist, meistens dem Verteidigungsministerium zugeordnet, wenn es die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren überschreitet.

Nur im Ausnahmsfall sollte in Zukunft das Verteidigungsministerium auch diese Aufgaben in einem großen Katastrophenfall wahrnehmen können. Aber es sollte in den Ländern überlegt werden, ob nicht ein gewisser Anteil an Zivildienern in den Bereich des Katastrophenschutzes einbezogen wird, und im Bereich der Landesfeuerwehrkommanden oder in ähnlichen Bereichen Zivildiener aufgenommen werden können, die diese Aufgaben wahrnehmen.

Es wäre ein mehr als sinnvoller Einsatz, jedenfalls ein viel sinnvollerer und politisch weniger zweifelhafter als der im vorhin schon erwähnten Dokumentationszentrum, würden in den vorhin genannten Bereichen die Leute praktische Arbeit leisten. (Abg. Öllinger: Sie wollen nicht, dass man sich mit dem Nazitum beschäftigt!) Es würde auch eine Verbesserung im Bereich der Ausbildung der Feuerwehrleute auf Landesebene bringen und wäre sicher für alle Bereiche von Vorteil.

Herr Bundesminister! Ich habe gesagt, wir haben gewisse Bedenken. Wir werden trotz dieser Bedenken der Novellierung des Zivildienstgesetzes zustimmen, und wünschen Ihnen – nicht zuletzt auch im Sinne der betroffenen Personen – Erfolg bei der Umsetzung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

21.38

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Zivildienstgesetz-Novelle hat es schon in sich: Man setzt sich über verschiedene Maßnahmen einfach hinweg, Befürchtungen von Ländern oder anderen Organisationen werden überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Herr Kollege Puttinger! Ich frage mich, wie Sie sich wieder nach Salzburg zurücktrauen, wo doch auch Salzburg – genau so wie Tirol und Oberösterreich – den Konsultationsmechanismus verlangt hat, weil Bestimmungen in dieser Novelle enthalten sind, die die Länder und Gemeinden ganz enorm treffen. Ich werde im Detail noch darauf zu sprechen kommen.

Gegenüber der Begutachtung und der Regierungsvorlage ist zum Beispiel die Verkürzung des Zivildienstes nicht mehr enthalten. Aber das Hauptproblem ist der § 28 Abs. 3, wonach Gebietskörperschaften von der Begünstigung ausgeschlossen sind. Das heißt, dass jene Trägerorgani


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