Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 232

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einem richtigen Maße. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hebt in Wirklichkeit eine Bestimmung des Fremdengesetzes auf, wonach 14-Jährige ab 1. Jänner 2001 unbeschränkt bis zum 19. Lebensjahr nach Österreich kommen sollten. Ich hoffe, dass die nun neu vorgeschlagene Regelung den verfassungsrechtlichen Prüfungen standhält.

Meine Damen und Herren! Aus humanitären Gründen halte ich diese Regelung grundsätzlich für fair und auch für notwendig. Frau Abgeordnete Wurm! Sie haben in einigen Beispielen geschildert, was sich mit Jugendlichen, die zu ihrer Familie nach Österreich ziehen wollen, zutragen kann. – Ich habe auch einige Beispiele parat, weil wir in der Steiermark nach den Kriegswirren im ehemaligen Jugoslawien plötzlich das Problem hatten, dass unbegleitete Jugendliche und zum Teil Minderjährige nach Österreich eingesickert sind. Das ist Sozialarbeitern aufgefallen: Plötzlich waren Kinder und Jugendliche in Graz und im Umfeld von Graz. Solche Menschen suchen ja hauptsächlich die Städte auf.

Verwaltung und Gesetzgebung waren eine Zeit lang sprachlos. Man hat nach Modellen und nach Lösungen gesucht, mit denen man diesen unbegleiteten Jugendlichen rasch helfen konnte. Ich war damals einer derjenigen, die in Zusammenarbeit mit der Caritas in der Steiermark ein Projekt zur Umsetzung bringen konnten, durch das Jugendlichen Heim und Unterhalt geboten werden konnten. Aus diesen Jugendlichen sind heute durchaus klasse und anständige Grazer Bürgerinnen und Bürger geworden.

Ich bin stolz auf diese Regelung und Lösung, weil sie auch einem humanitären Gedankengut entspringt: Wir haben genau aus dieser Überlegung heraus – weil es für Kinder und Jugendliche wahrscheinlich viel schwerer als für Erwachsene ist, in einem fremden Land ohne Eltern zu leben – als Gesetzgeber Jugendliche und Kinder vor einem Fremdengesetz, aber auch im Asylgesetz, besser gestellt. Deshalb bin ich persönlich auch froh darüber, dass unser Bundesminister Martin Bartenstein die Schubhaft von Kindern und Jugendlichen zum Thema gemacht und sie weiterhin verhindert hat.

Es gibt bei Jugendlichen deshalb jetzt eine bevorzugte Unterbringung, sofern sie um politisches Asyl ansuchen. Es gibt für Jugendliche generell geringere Strafdrohungen bei Gerichtsverfahren, und es gibt die Vertretung Jugendlicher durch das Jugendamt.

Meine Damen und Herren! All das sind Gründe, die es im Asylverfahren so besonders erstrebenswert machen, als Jugendlicher aufzutreten. Schon öfter wurde hier im Haus über genau diese Tatsache gesprochen: dass viele Menschen, die aus fremden Ländern zu uns kommen, behaupten, Jugendliche zu sein, um in den Genuss genau dieser Rechtswohltat zu kommen – und das, obwohl man medizinisch einigermaßen genau feststellen kann, wie alt jemand ist.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Gerade im Hinblick darauf, dass relativ viele kriminelle Handlungen auch von einem Teil dieser Jugendlichen begangen werden, sollten wir uns grundsätzlich zu einer doch differenzierten Haltung veranlasst sehen und nachdenken. Ich persönlich und auch die ÖVP, wir stehen zum Schutz und zur Unterstützung von jedem, der in seiner Heimat aus ethnischen, politischen oder religiösen Gründen vertrieben wurde oder dessen Leben sogar bedroht wurde. Dazu stehen wir. Allerdings, meine Damen und Herren, müsste es für jene, die sich den Flüchtlingsstatus durch Vortäuschung erschleichen wollen, Konsequenzen geben. Es leidet nämlich aus meiner Sicht die gesellschaftliche Akzeptanz genau dieser Regelung. Wir sollten daher – ich habe es dem Herrn Bundesminister auch in Ausschusssitzungen, und auch davor und später, gesagt – einen Aufenthaltsort für Jugendliche festlegen. Zurzeit sind jugendliche Asylanten in ganz Österreich unterwegs. Niemand weiß, wo sie sich aufhalten und was sie tun. Ich persönlich habe den Eindruck, dass jeder froh ist, wenn er diese jugendlichen Personen aus seinem Kompetenzbereich fort weiß. Ich bin überzeugt davon, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen. Asylverfahren – auch solche von Jugendlichen – dauern oft Jahre.

Ich bin überzeugt, dass das EURODAC-System – das ist das elektronische Fingerabdrucksystem – viel rascher als bisher zur Umsetzung gelangen sollte, weil damit der Asyltourismus verhindert werden könnte. Es sollten gesetzliche Unterscheidungen zwischen offensichtlich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite