Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 243

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23.28

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nicht genug damit, dass die Anrainer, die Menschen und die Umwelt entlang der Transitrouten vom Verkehr massivst belastet, von Autokolonnen, LKW und Lärm quasi überrollt werden, gab es im September auch noch eine Dienstanweisung des Tiroler Landesgendarmeriekommandos, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 45 Tonnen weiterfahren zu lassen.

Da aber in Österreich für LKW noch immer das Limit von 40 Tonnen gilt und das Gesetz keine Toleranzgrenzen vorsieht, sind Überschreitungen unzulässig und strengstens zu ahnden. (Abg. Mag. Kukacka: In Österreich nicht 40 Tonnen, sondern 38!) Die Argumentation, wonach die modernen LKW durchaus eine Überschreitung des Gesamtgewichts auf 45 Tonnen zulassen (Abg. Mag. Kukacka: Kennt nicht einmal das Gesetz!) und keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, ist unrichtig (Abg. Mag. Kukacka: 38 Tonnen, nicht 40!)  – noch schlimmer, Herr Kollege! –, und daher ist das Bundesgesetz über das Kraftfahrgesetz entsprechend zu ändern. (Abg. Mag. Kukacka: Entsetzlich! Er redet wie der Blinde von der Farbe!)

Die bisherige Unklarheit im Bundesgesetz nützten der Tiroler Landeshauptmann und das Amt der Tiroler Landesregierung, um die Verantwortung einmal an den Verkehrsminister und ein anderes Mal an den Innenminister abzuschieben und sich selbst vor der Vollziehung des Tonnagenlimits zu drücken. Eine Auslegung des § 102 Abs. 12 Z g, wonach ein LKW erst eine offenkundige technische Verkehrssicherheitsgefährdung – hervorgerufen durch eine Überladung – aufweisen muss, führte zu der Dienstanweisung des Tiroler Landesgendarmeriekommandos, eine Gewichtsüberschreitung von 5 Tonnen oder 12,5 Prozent als zulässig anzunehmen.

Nicht nur, dass eine Überschreitung der Beladungsvorschriften auf jeden Fall die Verkehrssicherheit des jeweiligen LKW beeinträchtigt, wird auch die Straßensubstanz, die Asphaltdecke auf den Autobahnen massivst belastet. Da die Straßenbelastung mit der vierten Potenz der Achslast steigt, daher auch eine indirekte Auswirkung auf die Verkehrssicherheit – zum Beispiel durch Spurrillen auf den vom Gütertransport stark befahrenen Straßen – für jeden Autofahrer spürbar wird, ist die strikte Einhaltung des Tonnagenlimits auf Österreichs Straßen unerlässlich.

Jeder Autofahrer, jede Autofahrerin wird die Gefahr, die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Spurrillen kennen. Besonders bei starkem Regen ist die Möglichkeit, durch Aquaplaning in den von LKW in die Asphaltdecke eingefahrenen Spurrillen einen Unfall zu verursachen, besonders hoch.

Auch Ex-Verkehrsminister Schmid sah dies offensichtlich so, denn nach Bekanntwerden der Dienstanweisung der Tiroler Gendarmerie erklärte Minister Schmid – ich zitiere –: Die Überschreitung des 40-Tonnen-Limits – Verkehrsminister Schmid hat dieses 40-Tonnen-Limit zitiert – darf sich für LKW nicht auszahlen. Minister Schmid zeigte sich über die Dienstanweisung, LKW bis zu 45 Tonnen weiterfahren zu lassen, empört. Es reichte ihm nicht, LKW über diesen 40 Tonnen nur anzuzeigen und mit Verwaltungsstrafen zu belegen, nein, er forderte auch strengere Kontrollen des Tonnagenlimits.

Offensichtlich ist er durch seinen vorzeitigen Rücktritt nicht mehr dazu gekommen, eine entsprechende Novellierung des Bundesgesetzes umzusetzen. Aber er hat durch seine Aussage signalisiert, die derzeitige Gesetzesauslegung so nicht hinnehmen zu wollen.

Damit diese Überschreitung in Zukunft unmöglich sein und eine klare Gesetzesauslegung auch im Bundesgesetz verankert werden soll, stellen wir Sozialdemokraten den Antrag, das Bundesgesetz, das Kraftfahrgesetz von 1967, nach dem vorliegenden Vorschlag zu ändern. Mit dieser Änderung soll ein für alle Mal klar festgeschrieben werden, dass eine Überschreitung der Beladevorschriften, eine Überschreitung von 40 Tonnen Gesamtgewicht, in jedem Fall eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt.

Angesichts der Belastungen, die die Bevölkerung, die Umwelt und nicht zuletzt auch die Straßensubstanz zu tragen haben, sind ein klares Gesetz, eine strenge Kontrolle und ein hohes Strafausmaß unerlässlich. Wir ersuchen Sie, diese Gesetzesnovelle, wonach in Zukunft jede


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