Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 242

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Umsetzung der 1977 erlassenen Verordnung der Bundesregierung notwendig ist. Hier ist der Landeshauptmann von Kärnten aufgefordert, endlich tätig zu werden.

Wir glauben auch, dass die 25-Prozent-Klausel nicht zeitgemäß ist und dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner diesbezüglichen Entscheidung, mit seiner Entscheidung über die Gemeinde Ebendorf, einen gewissen Handlungsbedarf gesetzt hat.

Was die Amtssprachenverordnung anbelangt, geht der Antrag der Grünen weit über das hinaus, was die Volksgruppen selbst fordern. Es wird darin zum Beispiel überhaupt nichts über die slowenische Sprache ausgesagt. Es sind auch einige sachliche Unklarheiten enthalten. Es dürfte sich bei diesem Antrag um einen sehr alten Antrag handeln, zumal darin noch von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land mit der Expositur Feldkirchen die Rede ist, die es seit 15 Jahren nicht mehr gibt.

Insgesamt wären uns konkrete einzelne Fortschritte lieber als ausufernde Forderungskataloge, wie sie hier vorgelegt wurden. Aber, wie gesagt: Prinzipiell, von der grundsätzlichen Richtung her sind wir dafür, einige Versäumnisse der Vergangenheit zu beseitigen, die Volksgruppen zu stützen und zu fördern und insbesondere, wie gesagt, die Verordnung 1977 der Bundesregierung sofort umzusetzen, unverzüglich in Kraft zu setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

23.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.26

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes war offensichtlich Auslöser für diesen Antrag der Kollegin Stoisits; er ist politisch möglicherweise klug und durchaus auch legitim.

Da wir aber wissen, dass der Verfassungsgerichtshof aller Voraussicht nach noch im November in dieser Angelegenheit entscheiden wird und daher dann auch Klarheit darüber bestehen wird, welche Handlungsnotwendigkeit hier gegeben ist – die zuständigen Regierungsmitglieder stehen auch absolut auf dem Standpunkt, dass dem Verfassungsgerichtshof entsprechend eine Anpassung des Volksgruppengesetzes vorgenommen werden soll –, meine ich, dass die Vorgangsweise damit ohnehin vorgegeben ist und dass es, falls notwendig, hier kurzfristig zu Änderungen kommen wird. Dazu hätte es dieses Antrages nicht bedurft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 247/A dem Ausschuss für Menschenrechte zu.

14. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Reheis und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967) geändert wird (255/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen damit zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Reheis. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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