Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 241

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.21

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Poštovani gospod president! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Jahr einen Prüfbeschluss zum Volksgruppengesetz gefasst. Die Grünen schlagen vor, dass man der Aufhebung einer Bestimmung des Volksgruppengesetzes einmal zuvorkommt, indem sich der Nationalrat entschließt, sich nicht immer selbst die Blöße zu geben, vom Verfassungsgerichtshof Gesetzesbestimmungen aufheben zu lassen. Deshalb haben die Grünen den Initiativantrag zum Volksgruppengesetz eingebracht, um das vorwegzunehmen und zu korrigieren.

Es gibt nämlich solche Absurditäten in der österreichischen Rechtsordnung, die dem Artikel 7 des Staatsvertrags von Wien widersprechen, dass man zwar beispielsweise in einzelnen Gemeinden wie etwa Ludmannsdorf/Bilcovs auf dem Gemeindeamt selbstverständlich die slowenische Amtssprache verwenden kann, dass man zum Beispiel auch ein Verwaltungsstrafverfahren auf der Bezirkshauptmannschaft in Klagenfurt in slowenischer Sprache führen kann, dass man sich aber zum Beispiel auf dem Bezirksgericht in Klagenfurt nicht in slowenischer Sprache scheiden lassen kann, weil nämlich das Bezirksgericht Klagenfurt zuständig ist für Bilcovs/Ludmannsdorf und dort Slowenisch als Amtssprache nicht gilt. Das ist keine Absurdität, sondern eine vom Gesetzgeber durchaus in Kauf genommene Tatsache und wird in Bälde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannt werden.

Meine Damen und Herren! Bitte handeln Sie, bevor sich wieder – so, wie gerade eben beim letzten Tagesordnungspunkt, beim Fremdengesetz – das bewahrheitet, was die Abgeordnete Stoisits sagt: dass wir es mit verfassungswidrigen Bestimmungen zu tun haben!

Herr Mainoni ist einer der wenigen, die erkannt haben, dass ich da Recht habe. (Abg. Böhacker: Ganz im Gegenteil!) Er war damals nur noch nicht Mitglied des Nationalrates, um zu wissen, dass ich diese Bestimmung, die aufgehoben wurde und heute korrigiert werden musste, schon damals als solche erkannt hatte.

Ähnliches spielt sich im Volksgruppengesetz ab, meine Damen und Herren, und deshalb ist es an der Zeit, zu handeln – daher die heutige erste Lesung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.23

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Hohes Haus! Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das wir vor geraumer Zeit hier beschlossen haben, legt eine Novelle zum Volksgruppengesetz tatsächlich nahe. Das ist überlegenswert, wenngleich nach dem vorliegenden Antrag von Terezija Stoisits in vielen Punkten schwer abschätzbar ist, was er tatsächlich für die einzelnen Behörden und Gemeinden, zum Beispiel Gendarmerie und so weiter, bedeuten würde.

Wir stimmen mit dem überein, was im Memorandum der österreichischen Volksgruppen im Hinblick auf die Topographie und über die Amtssprache gesagt wird, nämlich dass grundsätzlich ein Defizit besteht und dass die gegenwärtige Regelung betreffend die zweisprachigen topographischen Aufschriften nicht den Bedürfnissen der einzelnen Volksgruppen entspricht, dass aber zum Beispiel für die kroatische Volksgruppe durch die Verordnung, die jüngst erlassen wurde, dieses Defizit behoben wurde, und dass für die slowenische Volksgruppe die vollständige


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