Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 244

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Tonnagenüberschreitung vermieden werden kann, zu unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

23.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.33

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Reheis! Ich war im Verkehrsministerium. Die Herrschaften im Verkehrsministerium, die Spezialisten, sagen etwas ganz anderes, als Sie hier erzählen.

Es ist nämlich so: Würden Sie ein Fahrzeug, das über 40 Tonnen hat, abstellen, dann würde man Sie doppelt bestrafen. Es ist klar, dass sich jeder gegen Überladung ausspricht. Aber man kann nicht eine Geldstrafe aussprechen und gleichzeitig abstellen. Darüber wird im Ministerium noch genauer gearbeitet.

Man muss sagen, Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Aber so, wie Sie den Antrag formuliert haben, ist er ganz einfach falsch. Ich werde Ihnen auch sagen, warum.

Wenn Sie einen 40-Tonner haben, dann haben Sie fünf Achsen; da haben Sie einen Achsdruck von acht Tonnen pro Achse. Wenn Sie mit einem Zweiachser fahren, der ein Gesamtgewicht von 16 Tonnen hat, dann haben Sie auf der ersten Achse sechs Tonnen, auf der zweiten Achse zehn Tonnen. Wenn Sie dann um zwei Tonnen überladen, dann bringen Sie bei einem Zweiachser schon zwölf Tonnen auf die Straße.

Es ist nicht das Gesamtgewicht das Problem. Das Problem ist der Achsdruck, der die Straße in Wahrheit kaputt macht. Man darf nicht Kraut und Rüben verwechseln.

Sie können heute, wenn ein Fahrzeug das technische Gesamtgewicht von 50 Tonnen hat – das ist durchaus möglich –, den Frächter deswegen nicht verurteilen, weil der Achsdruck bei diesen 50 Tonnen trotzdem nicht 15 Tonnen, sondern nur zehn Tonnen beträgt. Es wäre verfassungswidrig, wenn Sie einfach sagen würden: Stellen Sie ihn ab! – So ist es mir im Ministerium gesagt worden.

Zu der Regelung, dass man überhaupt einmal auf das Gesamtgewicht von 40 Tonnen kommt, muss man auch sagen: Es waren beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union EU-weit 40 Tonnen, in Österreich 38 Tonnen. Dann hat man eben diesen Kompromiss gefunden (Abg. Schwarzenberger: 5 Prozent Toleranz haben wir!), und um die österreichischen Frächter nicht zu diskriminieren, hat man die 5-Prozent-Toleranzgrenze festgelegt.

Wenn Sie jetzt ein Fahrzeug mit 40 Tonnen abstellen, dann haben Sie ein Problem, denn das wäre verfassungswidrig. Genau deshalb ist dieser Antrag verkehrt. Ich glaube, wir sollten im Ausschuss darüber reden.

Ich bin mit Ihnen d’accord: Überladen – das soll nicht mehr sein. Dadurch wird auch der Wettbewerb verzerrt. Das einzige Mittel dagegen kann nur Kontrolle sein. Nicht irgendein Zettel Papier, ein Gesetz – sondern es muss einfach kontrolliert werden! Ich glaube, das ist die richtige Richtung. (Abg. Dr. Kostelka: Dann macht es!)  – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzte Rednerin dazu: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

23.36

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem: Sehr geehrter Herr Kollege Wattaul, Ihre wirklich sehr "lichtvollen" Erläuterungen über die Unnötigkeit von Tonnagenlimits widerlegen ja – wenn ich Sie jetzt ernst nehme in dem, was Sie sagen – alle Experten des Rechnungshofes. Wir hatten diesen Bericht im Rechnungshofunter


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