dieses Jahres, nur damit die Wahrheit im Raum bleibt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die Budgetbegleitgesetze debattieren und darüber später eine Abstimmung durchzuführen haben und hier immer wieder die Steuerbelastung mit in Diskussion steht, dann bin ich schon sehr für das Benchmarking. Nehmen wir die österreichischen Unternehmenssteuern im Vergleich zu den finnischen! Hätten wir die finnischen Unternehmenssteuern, dann wären wir schon in einer ganz anderen Situation, soweit es die Budgetgestaltung anlangt. Benchmarking kann man nicht einseitig erwähnen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. ) Ich kann Nokia genauso erwähnen. Wir können uns auch darüber unterhalten, ob die österreichische Forschung Sie sind nicht der allein zuständige Minister so orientiert ist, dass zum Beispiel ein Unternehmen wie Nokia in Österreich auch möglich wäre. Ich glaube, dass wir hier noch sehr viel aufzuholen haben.
Aber wenn wir über Benchmarking reden, dann machen wir das Benchmarking allgemein. Da sind wir meiner Meinung nach noch weit entfernt von dem, was uns heute eigentlich beschäftigt. Fast 90 Gesetze sollen einem Ziel untergeordnet werden, nämlich dem Nulldefizit koste es, was es wolle. Ein Wiener Sprichwort könnte man hier abgewandelt noch anfügen: "Verkaufts mei Gwand, wenn es net funktioniert, geh i nachher wieder zruck in die Wirtschaft."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Je nach Zielgruppe kann man die Karten nicht herausziehen. Man kann von Seiten der neuen Koalitionsparteien nicht sagen: Wir haben die Steuerreform 2000, wir haben die Familien im Jahr 2000 besser bedient, und wenn man das mit 1999 vergleicht, dann ist es noch immer besser. Das kommt mir ungefähr so vor, als ob man einem Kind eine Geburtstagtorte mit zehn Kerzen gibt und sagt: Aber dir gehört nur eine Kerze, denn den Rest müssen wir wieder einsparen. So wird hier Politik betrieben! Die Steuer-reform 2000 wird erwähnt, wenn sie dient, sonst ist sie aber, wie wir heute auch wieder gehört haben, in Wirklichkeit belastend, daher müsse man das wieder reduzieren.
Dasselbe gilt aber auch, wenn die Bundesregierung inseriert: Drei Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher sind von den Maßnahmen nicht betroffen. Wir brauchen ja nur eine Liste abzuhandeln, dann kommt man meiner Meinung nach sehr schnell drauf, dass das nicht der Wahrheit entspricht.
Herr Abgeordneter Gaugg und andere haben gemeint: Irgendwie haben wir ja dafür gesorgt, dass diese ganz schlimmen Maßnahmen nicht kommen! (Das Mikrophon, das vor dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dr. Bartenstein steht, fällt zu Boden. Abg. Mag. Wurm: Das ist von oben gekommen!) Das kommt mir ungefähr so vor, als ob jemand als Brandstifter unterwegs ist, ein Haus anzündet, auch beim Löschen mit dabei ist und sagt: Ich habe eh dafür gesorgt, dass das Haus nicht ganz abbrennt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit 30 Maßnahmen werden rund 30 Milliarden Schilling von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Ende dieser gesetzlichen Regelungen eingefordert werden. Und da reden Sie davon, dass drei Viertel nicht betroffen sind?!
Die Frau Vizekanzlerin hat auch gemeint ich habe das gestern gehört , der Schutz des Rechtsstaates müsse gewährleistet sein. Da frage ich mich: Wie geht es denn nun einem Betroffenen, der einen begründeten Austritt hat?
Was ist ein begründeter Austritt? Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber nicht in der Lage ist, für die geleistete Arbeit Geld zu bezahlen, dann ist das ein begründeter Austritt. Die neue Bundesregierung sagt: Tut uns Leid, dass du einen begründeten Austritt hast. Wir machen nicht generell vier Wochen Wartefrist, sondern wir machen nur in deinem Fall eine Wartefrist von vier Wochen, denn du hättest ja noch weiter bei dem Unternehmen bleiben können. Dasselbe gilt auch bei Krankheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Sie in dieser Frage einen Regionalbeirat einschalten, ist das eine Verschärfung gegenüber der derzeitigen Methode administrativer Art