Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 110

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Hinzu kommt, daß trotz einer Steuerschuld der Hom-Rusch Gruppe von mehreren Hundert Mio. S nicht die Notbremse beim Kreditengagement gezogen wurde, sondern sogar beim ehemaligen Finanzminister Edlinger hinsichtlich der Abstandnahme von einem Konkursantrag erfolgreich interveniert werden konnte, um weiterhin Kredite vergeben zu können.

Noch im September 1999 gewährte die Bank Burgenland weitere Kredite in für sie existenzgefährdender Höhe an den Firmenkomplex Hom-Rusch obwohl zu diesem Zeitpunkt die Bank bereits von der Oesterreichischen Nationalbank geprüft wurde. Nach Bekanntwerden des Nationalbankberichtes stiegen die Schulden des Hom-Rusch Komplexes um weitere 422 Mio. S an, wobei nur ein Bruchteil davon Zinsen und Spesen betrifft. Im Juni 2000 wurde seitens der Bank Burgenland erstmals zugegeben, daß für Kredite die der Hom-Rusch Gruppe gewährt worden sind ein Vorsorgebedarf von 2,35 Mrd. S gegeben ist.

Ein weiteres Problemfeld im Bank Burgenland-Skandal betrifft die Ausgabe der sogenannten Grundschuldbriefe, deren Wertlosigkeit beinahe von Anfang an erkennbar war, wie nachfolgende Ausführungen beweisen und welche im Ausmaß von knapp 900 Mio. S als Sicherheit herangezogen worden sind.

Bereits im Jahre 1994 gab es intensive Warnungen der internen Revision der Bank Burgenland betreffend die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe. Auch die Notariatskammer Österreich warnte 1995 vor diesen Grundschuldbriefen. Signifikant für die Sorglosigkeit ist, daß seitens der Bank Burgenland eine Überprüfung der Bonität dieser Grundschuldbriefe durch einen Gutachter veranlaßt wurde, der selbst Provisionen in der Höhe von 180 Mio. S aus diesen Geschäften kassiert hatte. Weder der Umstand, daß das Finanzamt für Körperschaften die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe bezweifelt hatte noch daß sich im November 1998 Eigentümer von Grundschuldbriefen bei der Bank Burgenland darüber beschwerten, daß diese zur Sicher-stellung eines Vielfachen des vereinbarten Betrages verwendet worden seien, führte zu Reaktionen seitens der Bank Burgenland.

Wie oben ausgeführt, erkannte das Finanzamt für Körperschaften im Jahr 1997, daß die zur Besicherung der Finanzschulden angebotenen Grundschuldbriefe aufgrund ihrer Konstruktion nicht als werthaltig angesehen und daher als Sicherheit nicht anerkannt werden könnten. Es beabsichtigte daher gegen die HOWE AG wegen hoher Finanzschulden einen Konkursantrag einzubringen.

In der Folge wurde vom Steuerberater Dr. Schuster beim damaligen Bundesminister für Finanzen Edlinger mit dem Ziel interveniert, das abgabenrechtliche Verfahren hinsichtlich der HOWE AG und weiterer Hom-Rusch Firmen neu aufzurollen und von einem Konkursantrag Abstand zu nehmen. Obwohl dieses Ansinnen vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften und von der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland aus guten Gründen abgelehnt wurde, wurde diesem Wunsch von seiten des Ministeriums nach erfolgter persönlicher Intervention im Ministerbüro durch eine Weisung entsprochen.

Durch diese Vorgangsweise wurde es trotz der offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten der HOWE Gruppe und der erkennbaren Wertlosigkeit der angebotenen Sicherheiten verabsäumt, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Es hätte nämlich bereits damals von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen die Bankenaufsicht eingeschaltet werden müssen, weil ein außerordentlich hohes Kreditengagement der Bank Burgenland bei der HOWE Gruppe sowie die Möglichkeit der Verletzung des Bankwesengesetzes erkennbar waren. Dadurch wurde letztlich der HOWE Gruppe die Möglichkeit eröffnet, wie dies bereits oben ausgeführt wurde, ihren Schuldenstand bei der Bank Burgenland weiter zu erhöhen und den Schaden zu vergrößern.

Erst im Jahr 1999 erkannte auch das Finanzministerium den hohen Wertberichtigungsbedarf und beauftragte im Juni 1999 die Oesterreichische Nationalbank, bei der Bank Burgenland eine "Vor-Ort-Prüfung" vorzunehmen. Diese stellte bereits nach kurzer Zeit erhebliche Mängel im Bereich des Risikomanagements und der Gesamtbanksteuerung sowie Verletzungen des Bankwesengesetzes fest. Dabei wurde ein noch höherer Wertberichtigungsbedarf für das Geschäftsjahr 1999 festgestellt. Die Bank Burgenland bzw. ihre Organe zogen jedoch aus


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