diesen Vorwürfen keine Konsequenzen. Es wurde sogar das Vorstandsmandat von Generaldirektor Gassner trotz der Einwände des Bundesministeriums für Finanzen um 1 Jahr verlängert.
Aber auch die Sicherheitsbehörden und die Justiz haben im Zusammenhang mit dem Bank Burgenland-Skandal versagt, weil sie trotz zahlreicher Alarmsignale nicht rechtzeitig eingegriffen haben.
Bereits 1993 gab es Medienberichte über Zahlungsschwierigkeiten der Hom-Rusch Firmen (Kurier vom 17. Jänner 1993 und vom 20. Jänner 1993). Dabei wurde über mangelhafte Zahlungsmoral, Schwierigkeiten mit der Bank und über einen aufwendigen Lebensstil des Herrn Hom-Rusch berichtet.
Am 12. Februar 1993 erfolgte eine anonyme Anzeige, wonach die der Bank Burgenland vorgelegten Bilanzen nicht der Realität entsprächen. In diesem Zusammenhang wurde auch Generaldirektor Gassner durch die Bundespolizeidirektion Eisenstadt befragt.
Eine weitere Strafanzeige vom 24. Mai 1993 hatte zwar Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft Wien zur Folge. In diesem Verfahren wurde in einem Gutachten ausgeführt, daß Firmen der HOWE-Gruppe bereits seit 1992 erkennbar zahlungsunfähig gewesen seien. In diesem Strafverfahren kam es dennoch im Jahr 1997 zu einem Freispruch, weil die Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Berichtigung der Forderungen der Wiener Gebietskrankenkasse vom Gericht verneint wurde. Hiebei wurde pflichtwidrig die Frage der Mittelaufbringung nicht geprüft; erst nachträglich stellte sich heraus, daß die Bezahlung an die Wiener Gebietskrankenkasse mittels neuerlichen Kredits finanziert worden war. Hätte das Gericht diese Prüfung vorgenommen, hätte es zu einem Schuldspruch kommen müssen.
Außerdem erlangte Hom-Rusch eine Aufenthaltsbewilligung nur aufgrund einer gefälschten Heiratsurkunde und eines bolivianischen Reisepasses ohne Vorlage weiterer Urkunden.
Aber auch seit der Aufdeckung des Bank Burgenland-Skandals durch den Bericht der Oesterreichischen Nationalbank wurde seitens der Sicherheitsbehörden und der Justiz keine besondere Eile bei der Aufklärung der Verfilzungen, der Geldflüsse und der Verantwortlichkeiten gezeigt. Obwohl es z. B. dringende Verdachtsmomente bezüglich der Zahlung von Schmiergeld gab, gab es bisher dazu keinerlei Reaktionen von Seiten der Staatsanwaltschaft. Dies vor allem vor dem Hintergrund, daß in anderen Fällen bei weit geringeren Verdachtsmomenten rigoros durchgegriffen wird.
Durch die Machenschaften Hom-Ruschs wurde die Bank Burgenland um Milliarden betrogen. Der Verbleib dieser Beträge konnte bisher wegen des dichten Netzes an Treuhandge-sell-schaften und Strohmännern noch nicht festgestellt werden. Auch Hinweise auf eine "Venezuela Connection" blieben bisher nahezu unbeachtet. Es liegt daher der Verdacht nahe, daß die Vermutung, "die im Einflußbereich des Landes Burgenland stehende Bank zeige mittlerweile nur mehr sehr verhaltenes Interesse an der lückenlosen Aufklärung der Affäre" (Profil vom 9.10.2000) zutrifft. Laut Profil seien in Südamerika nicht nur die Gelder, sondern auch Hinweise über Hom-Rusch geheime Kontakte zur SPÖ Burgenland vergraben. Tatsächlich sei es bis heute völlig unklar, wie es dem Bauunternehmer Hom-Rusch gelingen konnte, ausgerechnet der kleinen Bank Burgenland immer neue Finanzierungen zu entlocken. Der Verdacht auf Schmiergeldzahlungen und Parteifinanzierung zugunsten der SPÖ und zu Lasten der Steuerzahler ist daher naheliegend. Eine lückenlose Aufklärung aller dieser Vorgänge und die Rolle der SPÖ ist somit dringend angezeigt.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR folgende