Dringliche Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie das Risiko des Landes Burgenland, das aufgrund der Haftungsübernahme zu erwarten ist?
2. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des Bank Burgenland Skandals auf die öffentliche Haushalte und insbesondere auf den innerösterreichischen Stabilitätspakt?
3. Trifft es zu, daß im Falle der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenlandes auch direkte Auswirkungen auf den Steuerzahler im Wege von Steuererhöhungen nicht auszu-schließen sind?
Wenn ja, weshalb?
4. Ist durch den Bank Burgenland Skandal die innerstaatliche Kofinanzierung des Ziel 1 Gebietes Burgenland gefährdet?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, weshalb nicht?
5. Sind seitens des Bundesministeriums für Finanzen für den Fall der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenland besondere Vorkehrungen zur Unterstützung dieses Landes geplant?
Wenn ja, welche?
6. Wodurch wurde das Einschreiten der Bankenaufsicht im Falle der Bank Burgenland konkret veranlaßt?
7. Weshalb hat die Bankenaufsicht die wiederholten Medienberichte sowie die Warnungen nicht nur der internen Revision der Bank Burgenland seit dem Jahr 1994 nicht zum Anlaß ge-nommen, früher einzuschreiten?
8. Werden Sie aufgrund der Erfahrungen des sozialistischen Bank Burgenland-Skandals im Bereich der Bankenaufsicht Konsequenzen ziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der sozialistische Landeshauptmann Stix seit Jahren auf Warnungen nicht reagiert hat und auch nach Bekanntwerden des OeNB Berichtes nicht verhindert hat, daß die Schulden des Hom-Rusch Komplexes um weitere 422 Mio. S angestiegen sind?
10. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Finanzprokuratur noch am 12. Mai 2000 trotz des Vorliegens eines aufschlußreichen Bank Burgenland Berichtes der Oesterreichischen Nationalbank eine Anzeigepflicht gegen die Organe der Bank Burgenland leugnete?
11. Trifft es zu, daß das Finanzamt für Körperschaften bereits 1997 gegen die HOWE AG wegen hoher Finanzschulden einen Konkursantrag beabsichtigte?
Wenn ja, welchen Umfang hatten die damaligen Finanzschulden?
12. Wie wurden vom Finanzamt die damals zur Besicherung angebotenen Grundschuldbriefe bezüglich ihrer Werthaltigkeit beurteilt?
13. Weshalb wurde aufgrund der damaligen Sachlage von den Finanzbehörden von einem Konkursantrag Abstand genommen?