Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 118

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klare Botschaften, klare Signale ausgehen, dass sorgfältig ermittelt werden muss und soll, dass dieser Fall restlos aufgeklärt werden soll, dass die Verantwortungen im politischen, im rechtlichen, auch im strafrechtlichen Bereich wahrgenommen werden müssen und Konsequenzen haben müssen und dass man vor allem aus dieser Frage auch lernt.

Abermals: Es ist besser, private Unternehmer zu haben als staatliche Eigentümer, und daher war es vernünftig und klug, dass wir die letzte Bank, die operativ im Bankgeschäft tätig war, die P.S.K., für knapp 18 Milliarden Schilling verkauft haben und damit dem Steuerzahler einen Vorteil verschafft haben – im Gegensatz zum Land Burgenland, wo man mehr als 4 Milliarden Schilling Schaden für das Land und damit für den Steuerzahler zu verzeichnen hat. Das ist der weitere Beweis dafür zu sagen, ein privater Unternehmer mit Geld, der mit seinem Herzblut dabei ist, ist besser als ein staatlicher Unternehmer. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Damit darf ich zu den konkret gestellten Fragen kommen.

1. Frage: Wie beurteilen Sie das Risiko des Landes Burgenland, das aufgrund der Haftungsübernahme zu erwarten ist?

Ich darf versuchen, einige Informationen vorweg zu übermitteln, damit man die zukünftigen Belastungen des Landes Burgenland aus den übernommenen Haftungszusagen dann näher beleuchten kann.

Das Betriebsergebnis der Bank Burgenland betrug im Jahre 1999 475 Millionen Schilling. Das Betriebsergebnis ist – das wissen wir alle, denke ich – jener Betrag, der einer Bank aus den Erträgen des Geschäftsjahres zur Bildung von Risikovorsorgen, das sind Einzelwertberichtigungen, das sind Rückstellungen, zur Verfügung steht.

Im Geschäftsjahr 1999 hatte die Bank Burgenland für das Kreditgeschäft Risikovorsorgen in Höhe von rund 500 Millionen Schilling zu bilden – jedenfalls mehr als das damalige Betriebsergebnis von 475 Millionen Schilling. Daher musste man damals Rücklagen und stille Reserven auflösen. Ich sage das deshalb, um ein Bild der Ertragskraft dieser Bank zeichnen zu können.

Zur Ertragskraft der Bank Burgenland hält selbst der Vorstand der Bank in seinem im Juni 2000 verfassten Lagebericht zum Geschäftsjahr 1999 fest, dass das für das Jahr 2000 prognostizierte Ziel, nämlich ein Betriebsergebnis in der Höhe von 310 Millionen Schilling zu erreichen – 475 Millionen 1999, 310 Millionen als Ziel im Jahre 2000 –, gerade im Lichte der jüngsten Entwicklungen ein sehr ambitioniertes ist.

Insofern ist es natürlich schwierig, jetzt Aussagen zu treffen, welche Haftungsübernahme das Land Burgenland tatsächlich treffen wird. Aber als Worst-Case-Szenario darf ich in Anlehnung an gestern darstellen, welche Belastungen sich ergeben könnten.

Erster Punkt: Hom-Rusch-Garantie: 2,35 Milliarden Schilling. Dazu kommt ein zusätzliches Hom-Rusch-Risiko von 400 Millionen Schilling, das in den letzten Monaten evaluiert wurde. Dazu kommen die sonstigen Risikovorsorgen in Höhe von 1,35 Milliarden Schilling, die jetzt auf Grund von Kreditrisikoüberprüfungen gebildet werden mussten, und dann kommen noch weitere Risikovorsorgen für bis jetzt ungeprüfte Kredite hinzu.

Das heißt, jetzt einmal klar sind 4,1 Milliarden Schilling, wobei ich hinzufügen darf, dass zwischen dem Land Burgenland, der Bank Austria und der Bank Burgenland aus Anlass des im Oktober 2000 offenbar gewordenen zusätzlichen Wertberichtigungsbedarfs eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde mit der Zielsetzung, die Überschuldung der Bank abzuwehren und dem Land für die Bank Burgenland eine Liquiditätsgarantie zu geben.

Zur Erfüllbarkeit dieser Liquiditätsgarantie erklärt sich die Bank Austria bereit, dem Land Kreditlinien zur Verfügung zu stellen, damit dieses ein Gesellschafterdarlehen an die Bank gewähren kann oder das Land die Haftung für eine direkte Liquiditätssicherung durch die Bank Austria übernimmt.


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