Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 120

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3. Frage: Trifft es zu, dass im Falle der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenland auch direkte Auswirkungen auf den Steuerzahler im Wege von Steuererhöhungen nicht auszuschließen sind? Wenn ja, weshalb?

Für mich ist es natürlich vor allem eine Frage der Budgetpolitik: Wie schlägt es auf den Steuerzahler durch? Schlägt es überhaupt durch? Und wie kann man Mittel für den Haftungsfall aufbringen? Daher ist die aktuelle Budgetsituation des Landes wichtig, um diese Frage beantworten zu können. Ich muss sagen, es ist nicht möglich, größere Haftungsbeträge aus dem Budget, wie es sich derzeit darstellt, abzudecken. Man kann es also nicht aus Überschüssen abdecken. Sie alle kennen mögliche Wege einer Mittelaufbringung, ob das Leistungskürzungen, Vermögensverkäufe oder Steuererhöhungen sind: In jedem Fall wird der Steuerzahler bei der Bank Burgenland die Rechnung bezahlen müssen.

4. Frage: Ist durch den Bank-Burgenland-Skandal die innerstaatliche Kofinanzierung des Ziel-1-Gebietes Burgenland gefährdet? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn sich ein Land in einer äußerst schwierigen budgetären Situation befindet, dann ist natürlich klar, dass beträchtliche finanzielle Verpflichtungen nur sehr schwer aufbringbar sind. Das heißt, mit diesem Skandal ist die budgetäre Situation des Landes vor eine neue Herausforderung gestellt, um es ganz diplomatisch zu formulieren.

Wenn Sie sehen, dass das Land Burgenland für die Ziel-1-Förderungen 522 Millionen Schilling aus Landesmitteln über eine 7-jährige Periode leisten muss – dazu kommen Bundesmittel in der Höhe von 721 Millionen Schilling über die gesamte Periode – und es darüber hinaus im Sinne des Zusätzlichkeitsprinzips der Europäischen Union ein Additionalitätsprogramm zwischen Bund und Land gibt, das rein national finanziert wird, und das Land auf Grund dessen noch einmal 215 Millionen Schilling zu finanzieren hat, der Bund 300 Millionen Schilling, dann ist vor diesem Hintergrund klar, dass die Sicherstellung der Kofinanzierung für das Ziel-1-Gebiet sehr, sehr schwer machbar sein wird.

5. Frage: Sind seitens des Bundesministers für Finanzen für den Fall der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenland besondere Vorkehrungen zur Unterstützung dieses Landes geplant? Wenn ja, welche?

Ich darf noch einmal auf den Finanzausgleich 1997 und auf den nun abzuschließenden Finanz-ausgleich verweisen. Es ist klar, dass alle Maßnahmen, ob es um Verteilung, Besteuerungsrechte, um Abgabenerträge für Bund, Länder und Gemeinden geht, ob es um ergänzende finanzausgleichsrechtliche Regelungen geht, Finanzzuweisungen, Zweckzuschüsse, Regelungsinhalt des Finanzausgleichs sind. Darüber hinaus hat natürlich jedes Land in seiner Haushaltsführung völlige Autonomie, ist daher auch im Rahmen der Bundesgesetze und der Landesgesetze politisch eigenverantwortlich. Daher sind aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen keine besonderen Vorkehrungen zur Unterstützung des Landes Burgenland für den Fall der Inanspruchnahme der Haftung des Landes geplant. Sie sind auch nicht möglich, denn sie hätten eine Präjudizwirkung für alle Länder, die einfach nicht bewältigbar wäre, und würden auch die Selbstverantwortung und die Autonomie eines Landes und damit den Föderalismus in Frage stellen.

6. Frage: Wodurch wurde das Einschreiten der Bankenaufsicht im Falle der Bank Burgenland konkret veranlasst?

Sie wissen, dass wir im Sinne des § 70 Bankwesengesetz die Möglichkeit haben, Vor-Ort-Prüfungen bei Banken durchzuführen. Auf der einen Seite war es ein routinemäßiges Prüfprogramm, das vor der Tür stand, auf der anderen Seite waren es auffallend hohe Wertberichtigungsbedarfe der vergangenen Jahre, die dazu geführt haben, dass das Bundesministerium für Finanzen die Oesterreichische Nationalbank nach einer entsprechenden Empfehlung der Expertenkommission beauftragt hat, bei der Bank Burgenland eine Vor-Ort-Prüfung vorzunehmen. Diese Vor-Ort-Prüfung hat dann die bekannten Mängelfeststellungen, und zwar im Widerspruch zur Bank, die das noch lange Zeit abgestritten hat, ergeben und letztendlich die Aufdeckung des Bank-Burgenland-Skandals möglich gemacht.


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