Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 121

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7. Frage: Weshalb hat die Bankenaufsicht die wiederholten Medienberichte sowie die Warnun-gen nicht nur der internen Revision der Bank Burgenland seit dem Jahr 1994 nicht zum Anlass genommen, früher einzuschreiten?

Die bei der Bank Burgenland bestellten Wirtschaftsprüfer haben immer uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse erteilt, und auch sonst war aus den der Aufsicht vorliegenden beziehungsweise eingeholten Berichten keine dramatische oder sogar existenzgefährdende Situation der Bank Burgenland erkennbar.

Die interne Revision, die in der Fragestellung angesprochen ist, ist in Österreich im Sinne des Bankwesengesetzes ein Organ des Vorstandes und berichtet auch an den Vorstand und nicht an die Bankenaufsicht. Eine Berichtspflicht an die Bankenaufsicht besteht ebenso nicht. Es war auch aus sonstigen Informationen der Bankenaufsicht, insbesondere aus den Berichten der Wirtschaftsprüfer, nicht ableitbar, dass es kritische Berichte der internen Revision gibt. Daher hat es keine Anhaltspunkte für die Bankenaufsicht gegeben, früher einzuschreiten, als es dann tatsächlich geschehen ist.

8. Frage: Werden Sie auf Grund der Erfahrungen des sozialistischen Bank-Burgenland-Skandals im Bereich der Bankenaufsicht Konsequenzen ziehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Ich darf feststellen, dass im vorliegenden Fall das System der Bankenaufsicht sicher auf mehreren Ebenen nachhaltig versagt hat. Weder die Bankprüfer, zwei renommierte Wirtschaftsprüfer, noch der Vorstand, noch der Aufsichtsrat der Bank-Burgenland haben in diesem Umfang auf die bestehenden Probleme hingewiesen, geschweige denn im Vorfeld präventive Maßnahmen gesetzt, was auch und vor allem, wie ich gestern bereits gesagt habe, für den Eigentümer der Bank gilt, der bis Oktober 1998 in Form von Regierungskommissären, die das Land bestellt hat, bei der Bank vertreten war. Das heißt, es hat auch ein eklatantes Versagen des Eigentümers, des Eigentümervertreters und damit diese politische Verantwortung gegeben.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aus einem "sozialistischen Bank-Burgenland-Skandal", wie es in der Frage formuliert ist, keine Konsequenzen für die Bankenaufsicht ableite, sondern es hat völlig unabhängig davon und nachweisbar bereits vorher im Rahmen des Regierungsübereinkommens einen Konsens dahin gehend gegeben, eine von der Politik unabhängige Bankenaufsicht nach internationalem Vorbild einzurichten. Wir sind dabei, das umzusetzen, was im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist, haben ein internationales Gutachterteam beauftragt, sind in Verhandlungen und werden einen großen Wurf für eine unabhängige Bankenaufsicht nach internationalem Vorbild zu Stande bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9. Frage: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der sozialistische Landeshauptmann Stix seit Jahren auf Warnungen nicht reagiert hat und auch nach Bekanntwerden des OeNB-Berichts nicht verhindert hat, dass die Schulden des Hom-Rusch-Komplexes um weitere 422 Millionen Schilling angestiegen sind?

Ich sage ganz offen, es obliegt mir nicht, die Verhaltensweisen des Herrn Landeshauptmannes zu beurteilen oder zu kommentieren. Klar ist aber am Beispiel der Bank Burgenland, dass die Wahrnehmung der Pflichten des Eigentümers durch die öffentliche Hand nicht stattgefunden hat, dass die Eigentümerrolle nicht ausreichend wahrgenommen wurde. Und es kommt vor allem erschwerend hinzu, dass das Land Burgenland auf Grund der Gewährsträgerhaftung für sämtliche Verbindlichkeiten der Bank im Falle ihrer Insolvenz haftet und gerade deswegen das Recht auf jederzeitige besondere Einschau, die Überprüfungs-, die Betriebsprüfungsrechte besessen hat, die ebenfalls nicht wahrgenommen wurden. Daher auch gestern meine klare Aussage: Es gibt natürlich nicht nur den Kriminalfall, sondern vor allem auch die politische Verantwortung, die durch eine Nichtwahrnehmung der Eigentümerrechte zu Tage getreten ist.

10. Frage: Wie beurteilen Sie den Umstand, dass die Finanzprokuratur noch am 12. Mai 2000 trotz des Vorliegens eines aufschlussreichen Bank-Burgenland-Berichtes der Oesterreichischen Nationalbank eine Anzeigepflicht gegen die Organe der Bank Burgenland leugnete?


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