Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 122

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Im Hinblick auf die Anzeigepflicht der Behörde nach § 84 StPO bei Bekanntwerden einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung habe ich die Finanzprokuratur um gutachtliche Äußerung zum OeNB-Bericht ersucht. Um der Finanzprokuratur ein für die Beurteilung des Sachverhaltes auch umfassendes Bild zu geben, habe ich neben dem OeNB-Bericht auch die gesetzlich vorgesehene Stellungnahme der Bank zu diesem und den Entwurf einer Stellungnahme des Bankprüfers übermittelt.

Ich darf darauf hinweisen, dass diese Berichte damals abweichende Standpunkte beinhaltet haben.

Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen hat die Finanzprokuratur mit Schreiben vom 12. Mai mitgeteilt, dass kein hinreichend konkreter substantiierter Tatverdacht vorliegt und daher keine Anzeigeverpflichtung des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 84 StPO vorliegt. Selbstverständlich haben aber die Beamten meines Ressorts umgehend Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem am 2. Juni 2000 die ersten Bilanzfälschungen bei der Howe AG und den Allhauer Holzwerken bekannt geworden sind.

Die Fragen 11 bis einschließlich 16 beziehen sich ausschließlich auf Fragen, die der abgaben-rechtlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich diese Fragen nicht wie gewünscht beantworten kann.

Zur letzten Frage, Nummer 17: Wurde auch bei anderer Gelegenheit von Seiten der Hom-Rusch-Firmen interveniert? Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

Auf Grund der mir vorliegenden Unterlagen und wie mir berichtet wird, gab es keine weiteren Interventionen im Bundesministerium für Finanzen.

Damit herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke dem Herrn Bundesminister.

Wir gehen in die Debatte ein.

Keine Fraktion darf länger als 25 Minuten sprechen, kein Redner länger als 10 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Edlinger. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

15.45

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wir haben ja gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde bereits über die Causa Bank Burgenland diskutiert, und meine gestrige Meinung, die ich in diesem Zusammenhang hatte, ist unverändert, nämlich dass es sich hiebei um einen eher massiven Versuch handelt, wenige Tage vor der burgenländischen Landtagswahl in extrem subjektiver Weise vom Parlament her Einfluss zu nehmen, und dass hier ein riesiges Ablenkungsmanöver im Rahmen des Wahlkampfes im Burgenland vorgenommen wird, mit dem von vielen Problemen, die vor allem die freiheitliche Regierungspartei im Hinblick auf die Spitzelaffäre massiv betreffen, abgelenkt werden soll.

Ich habe mit sehr großer Aufmerksamkeit die Beantwortung der Dringlichen Anfrage durch den Herrn Bundesminister verfolgt, und ich muss wirklich mit Bedauern registrieren, dass sich die Aussagen zur ersten Dringlichen Anfrage vor wenigen Wochen zu diesem Thema und auch die Aussagen, die Sie, sehr geehrter Herr Minister, unter Wahrheitspflicht vor dem Untersuchungsausschuss getätigt haben, weit vorsichtiger angehört haben als die heutigen. Tendenz und Stil der Beantwortung waren sehr verschieden. Offenbar sind Sie von Ihrer Partei als Wahlkampfhelfer verpflichtet. Das möchte ich von meinem Feeling her hier feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass es niemanden gibt, der Interesse daran haben könnte, den Kriminalfall Bank Burgenland nicht restlos aufgeklärt haben


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