Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 135

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung der Abg. Pfeffer –: Kathi! Wie wurde die "BF" saniert?)

16.37

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Hohes Haus! Neueste Schreckensmeldung aus der pannonischen Tiefebene: Der Schaden bei der Bank Burgenland beträgt schon rund 5 Milliarden Schilling. Die Verluste können noch weiter steigen, denn Kredite in der Höhe von 15 Milliarden Schilling sind noch nicht geprüft worden. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. )

Wie schon hinlänglich bekannt ist, zeigt die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Bank Burgenland, dass die Parteipolitik auf die Zusammensetzung dieser Organe nicht unerheblich Einfluss genommen hat. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates trägt eindeutig die Handschrift der SPÖ.

Als ehemaliger Geschäftsleiter einer Bank interessierten mich natürlich die Protokolle und die Prüfungsberichte. Erlauben Sie mir, nun einen Auszug zu zitieren:

Prüfungsbericht aus dem Jahr 1995: Gesetzesverletzung bei der Erfassung der wirtschaftlichen Einheit, Gesetzesverletzung der Einhaltung der Berichtspflicht – beide Verletzungen unterliegen § 27 Bankwesengesetz – und Gesetzesverletzung bei der Meldung der Großveranlagung für Kreditinstitute.

Prüfungsbericht 1996: Darin stehen die gleichen drei Gesetzesverletzungen wie 1995.

Prüfungsbericht 1997: Wörtlich heißt es in diesem Bericht:

Neuerlich werden dieselben Punkte, die bereits für die Jahre 1995 und 1996 beanstandet wurden, vorgefunden. Zusätzlich kommt noch der Vorwurf der dauerhaften Rahmenüberschreitungen bei Großveranlagungen hinzu. – Zitatende.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei Studium dieser Berichte musste ich mir einmal Luft verschaffen und mich fragen: Wofür sind denn die Bankprüfer vom Finanzministerium jahrelang zur Bank Burgenland gepilgert, wenn sie immer die gleichen Feststellungen treffen? – Darauf gibt es nur zwei Antworten: Die damaligen Bankprüfer waren unfähig, aus den aufgezeigten Gesetzesverletzungen notwendige Konsequenzen zu ziehen beziehungsweise ziehen zu lassen, oder die Bankprüfer hatten von oberster Stelle den Auftrag, außer aufzuzeigen, nichts zu unternehmen.

Diese Untätigkeit in diesen drei Jahren ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass nun rund 5 Milliarden Schilling in die pannonische Tiefebene gesetzt wurden. Ich erinnere mich an folgende Situation bei einem Ex-Kollegen: Es gab einen Kreditausfall in der Höhe von rund 30 Millionen Schilling. Er wurde fristlos entlassen, und die Bank hat ein Schreiben bekommen, aus dem hervorgeht, dass der Entzug der Bankkonzession angedroht wird, wenn nicht bald eine Regelung gefunden wird.

Wenn ich jetzt die Untätigkeit der Bankprüfer bei der Bank Burgenland mit dem soeben geschilderten Fall vergleiche, dann muss ich sagen: Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Im Falle meines ehemaligen Kollegen kann man feststellen, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Im Fall der Bank Burgenland wurde ein Dinosaurier mit einer Steinschleuder attackiert.

1996 legte bereits Dkfm. Lehner ein brisantes Gerichtsgutachten vor, aus dem hervorgeht, dass bereits in den Jahren 1992 bis1994 in Firmen des Hom-Rusch-Imperiums Zahlungsunfähigkeit herrschte und bereits damals gefälschte Bilanzen vorgelegt wurden.


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