Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 140

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meines Erachtens mit den Mitteln, die ihr, der Bankenaufsicht, das Bankwesengesetz in die Hand gegeben hat, viel zu wenig gemacht.

Es gab ein paar leitende Beamte in der Bankenaufsicht, die damals – zum Teil auch schon vor dieser Zeit – in Amt und Würden waren. Diese Beamte sind – und jetzt bin ich schon in der Gegenwart, bereits in Ihrer Ressortzeit, Herr Minister Grasser! – zu Herrn Stix gefahren und haben darüber geredet, ob Herr Gassner fünf Jahre – vielleicht gar noch mehr – oder genau ein Jahr lang noch in der Bank bleiben soll. Ein Generaldirektor, der völlig handlungsunfähig war, der das Christkind gar nicht mehr richtig erlebt hat, weil er nur mehr von einem planlosen Desaster zum nächsten getorkelt ist, ist im März noch einmal vorgeschlagen worden – zum "Wohle" der Bank. Herr Frantsits, der angeblich mit der ÖVP nichts zu tun hat, hat argumentiert, dass zum Wohle der Bank Herr Gassner noch einmal auf ein Jahr bestellt werden soll.

Das alles, was die Bankenaufsicht betrifft, geschah in einer Zeit, in der Sie, Herr Finanzminister schon über ein Monat oder gar zwei Monate im Amt waren. Jetzt wird erklärt, dass endlich einmal das Bankwesengesetz beziehungsweise die Bankenaufsicht in die richtige Reparatur gebracht wird. Ich finde das nicht mehr besonders glaubwürdig, und es ist diese Rolle wirklich zu hinterfragen. (Abg. Dr. Krüger: ... des roten Sumpfes!)

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch auf die beiden Anträge eingehen, die hier vorliegen. Sicherlich kann man verlangen, dass alle Regierungsmitglieder genau das tun, was sie tun sollten. Das ist offensichtlich auch keine Selbstverständlichkeit mehr. Die schwarze und die blaue Fraktion sehen mittlerweile ein, dass das bei unseren Regierungsmitgliedern nicht mehr selbstverständlich ist. Insoferne wird es kein Problem sein, den Anträgen zuzustimmen. Besser wäre es allerdings, endlich einmal einen Untersuchungsausschuss hier im Hohen Hause einzusetzen – keinen, der parteipolitisch eingefärbt ist –, und zwar einen Untersuchungsausschuss über Schmiergeldzahlungen und Parteispenden der letzten Jahre. Ganz genau!

Eines ist sicher klar – es wurde ja schon ausgeführt –: dass die Verdachtslage in einer Sache am konkretesten ist, und das ist die Spende in der Kanzlei Böhmdorfer. Das ist offensichtlich eine Parteispende an die FPÖ oder jedenfalls ein Geschenk; Schenkungssteuer ist allerdings keine bezahlt worden, soweit wir wissen. Jedenfalls sollte das Geld dort gebunkert werden. Das heißt, es ist dort deponiert und kann natürlich als kleine Kriegskassa sofort wieder eingesetzt werden, und es ist natürlich undeklariert und an allen Öffentlichkeitsbestimmungen des Parteiengesetzes vorbei dorthin geflossen. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Trattner, Sie wissen das ganz genau. Ich habe mir das auch angeschaut.

Die öffentlichen Ausweise Ihrer Partei, was die Parteispenden betrifft, in den Jahren 1994 ... (Abg. Dr. Khol: Was hat das mit der Bank Burgenland zu tun?) Herr Kollege, ich bitte Sie, Sie werden doch das Parteiengesetz kennen! – In den Jahren 1994 und 1995 – Wahljahre wohlgemerkt! – wurden Parteispenden von einmal 93 000 S und einmal 130 000 S ausgewiesen. Das sind die offiziellen Bilanzen. Wer das glaubt, der ist entweder naiv oder selber ein Gauner. Ich glaube nicht, dass die FPÖ in diesen Jahren solch geringe Parteispenden eingenommen haben soll. Deshalb wäre es vielleicht nützlich, dass das alles einmal im Gesamtzusammenhang geprüft wird. Warum nicht? Das wäre ein konkreter Ansatz.

Dass die Regierung jetzt das tut, was sie ohnehin tun soll, dagegen kann man nicht allzu viel einwenden.

Fest steht jedenfalls, dass alle burgenländischen Parteien – bis auf die Grünen im Übrigen – bis jetzt der Forderung nicht nachgekommen sind, dass die Parteieinnahmen und die Spendeneinnahmen der letzten Jahre offen gelegt werden. Bis zum 3. Dezember wäre noch Zeit. Ich würde das für eine vernünftige Maßnahme halten. (Beifall bei den Grünen.)

17.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Der Wunsch lautet, die Uhr auf 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung zu stellen. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Er darf nicht mehr! – Abg. Dr. Kostelka  – auf dem Weg zum Rednerpult –: O ja, ich darf mehr und ich werde auch mehr!)


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