Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 141

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17.01

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kiss hat einen Antrag eingebracht, der offensichtlich nur einen Zweck hatte, nämlich Wahlkampfmunition für die ÖVP und FPÖ sicherzustellen. Ich sage Ihnen: Wir werden im Kern, im Wesentlichen diesem Antrag zustimmen (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Khol sowie Ruf: Zustimmen? Schon wieder?!), weil uns von Ihnen eines unterscheidet: dass wir nichts zu verbergen haben und wir keine Politik über Vorverurteilungen betreiben! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Für Sie ist Rechtsstaat ein Selbstbedienungsladen zum politischen Zweck, und das lehnen wir dezidiert ab. Sie haben nämlich in Ihrem Entschließungsantrag zwei Punkte enthalten, weswegen wir einen eigenen desselben Inhaltes einbringen. Sie haben zwei Fehler gemacht, die inakzeptabel sind, die Ihre Geisteshaltung zum Ausdruck bringen. Sie zeihen nämlich den Herrn Bundesminister a.D. Edlinger ausdrücklich des Verdachtes des Amtsmissbrauchs, obwohl Ihr eigener, Ihr burgenländischer Untersuchungsausschuss eines dezidiert erwiesen hat: Edlinger hat keine Weisung erteilt. Das heißt, dass Sie eine Politik der Vorverurteilung betreiben. Das ist Ihre Politik: Vorverurteilung, Vorverurteilung, Vorverurteilung! (Beifall bei der SPÖ.)

Genau dasselbe gilt im Zusammenhang mit unterlassenen Schritten der Erhebung. Wir bringen daher von unserer Seite folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Katharina Pfeffer, Kaipel und Genossen betreffend umgehende Aufklärung aller Hintergründe des Kriminalfalles Bank Burgenland sowie sonstiger Politskandale der Republik, insbesondere im Zusammenhang mit dem FP-Spitzelskandal und der illegalen Weitergabe von Polizeidaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Regierungsmitglieder werden aufgefordert, die Vorgänge um den Kriminalfall Bank Burgenland umgehend und lückenlos aufzuklären und dazu insbesondere folgende Veranlassungen zu treffen.

1. Prüfung, ob im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Bemessungsverfahrens im Fall Hom-Rusch im Jahr 1997 eine politische Weisung und von wem vorliegt.

2. Prüfung der Ergebnisse im Zusammenhang mit der Wiederbestellung von Ernst Gassner zum Generaldirektor der Bank Burgenland im Hinblick auf politische Einflussnahme.

3. Prüfung strafrechtlich relevanter Verdachtsmomente auch im Hinblick auf allfällige Parteienfinanzierung (insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Präsident der Industriellenvereinigung Aufsichtsratsvorsitzender der Bank Burgenland war).

4. Überprüfung der Rolle aller involvierten Behörden und Organe der Bank.

5. Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Rechtshilfe, die eine rasche Aufklärung der "Venezuela-Connection" und eventuell damit verbundene Geldflüsse sowie Beschleunigung des Verfahrens gegen Hom-Rusch sicherzustellen.

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat ehemöglichst über die Veranlassungen in diesem Zusammenhang sowie über die Veranlassung betreffend die Aufklärung der illegalen Weitergabe von Polizeidaten und sonstigen dem Amtsgeheimnis unterliegenden Daten, insbesondere im Zusammenhang mit dem burgenländischen Abgeordneten Paul Kiss, zu berichten.

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