Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 168

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lich. Also zu sagen, dass sei keine Lehrpflichterhöhung und keine Verlängerung, das kann man einfach nicht akzeptieren. Ich wiederhole: Das ist nicht zu akzeptieren! Sie können das drehen und wenden, wie Sie wollen. In der Form und in dem, was es besagt, ist es eine Erhöhung der Unterrichtszeit der Lehrer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie sagen immer, pädagogische Tätigkeit soll von Pädagogen ausgeübt werden, und Verwaltungstätigkeit soll offenbar von Verwaltern ausgeübt werden. (Abg. Öllinger: Vom Schulwart!)  Ich weiß nicht, das müsste man sich anschauen.

Sie haben mir in Ihrer Beantwortung im Ausschuss gesagt, für Sie sei die Klassenvorstandstätigkeit eine pädagogische Tätigkeit. Ich würde dem zustimmen. Ich frage mich nur: Was wird denn dabei verwaltet? Und was wird für Verwaltungsleistungen abgegolten, wenn es pädagogische Tätigkeiten sind?

Ich habe ein e-Mail mitgebracht, das habe ich heute von einem Kustoden bekommen, der beschreibt, was seine Tätigkeit ist. Und jetzt würde ich Sie gerne fragen oder ersuchen, zu definieren, was davon Verwaltungsarbeit ist.

Zu seinen Tätigkeiten gehören: die Instandhaltung eines kompletten Labors, die Be- und Entsorgung von Chemikalien, die Anpassung des Inventars an neue Bedürfnisse, Lehrpläne und Unterrichtsformen, die Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen, die Haltung einer Fachbibliothek auf dem neuesten Stand, die Auswahl und der Einsatz von neuen Medien, Computersimulationen im Chemiesaal und last but not least die Weiterentwicklung des fachlichen Unterrichts, die Koordination und Information der FachkollegInnen.

Sie sagen, das alles ist Verwaltungstätigkeit. Ich frage mich nur: Wer soll das machen, wenn nicht die LehrerInnen in den Schulen? (Abg. Öllinger: Der Schulwart!) Die Schulwarte, wie Kollege Öllinger einwirft? Wer soll das machen? Wer?

Wenn man das, was Sie sagen, noch weiter hinterfragt, dann stellt sich am Ende die Frage: Was ist Ihre Zielvorstellung? Heißt die Zielvorstellung: Am besten ist es, die Pädagogen stehen 40 Stunden pro Woche in den Klassen und unterrichten!? – Das kann es ja wohl nicht sein.

Alles andere wäre ja vielleicht noch als Verwaltung auszulegen. Man kann sich auch überlegen: Wie kann man Arbeiten mit technischen Mitteln auswerten? All das, so könnte man sagen, ist Verwaltungstätigkeit. Aber es kann doch wohl nicht das Ziel sein, dass eine pädagogische Tätigkeit davon geprägt ist, dass man eine möglichst hohe Anzahl von Stunden in der Klasse verbringt. Das hat mit Unterricht in moderner Form nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Zum budgetären Bereich. – Kollege Schweitzer hat Fragen gestellt und danach den Saal verlassen; vielleicht kann man es ihm ausrichten. – Zunächst zu den Klassenvorstandstätigkeiten im AHS-Bereich. Ich möchte Ihnen nachweisen, dass unsere Zahlen stimmen. Sie haben uns vorgeworfen, die Zahlen, die wir nennen, stimmten nicht, das sei schon berechnet, und nur die Zahlen, die Sie nennen, seien richtig.

Ich möchte Sie konkret dazu befragen. Die Klassenvorstandstätigkeiten im AHS Bereich werden neu mit einer Abgeltung von 20 000 S pro Jahr entlohnt. Gut, das nehme ich zur Kenntnis. Was Sie aber nicht dazusagen, ist, dass es bisher eine administrative Entschädigung von zwei mal 4 500 S dafür gab, das macht pro Jahr 9 000 S. Diese Entschädigung gibt es nun nicht mehr. Diesen Betrag würde man ja wohl in jeder normalen Mathematikrechnung abziehen, und dabei kommt heraus, dass die zusätzliche Leistung nur mehr 11 000 S pro Jahr ausmacht. Ich betone: 11 000 S jährlich für eine Abgeltung von 1,1 Werteinheiten, das sind mehr als zwei Stunden Arbeit pro Woche!

Wenn man das umrechnet, wenn man diese zwei Stunden auf eine Normalarbeitszeit hochrechnet, dann stellt man fest, die Entlohnung dafür beträgt nicht einmal 20 000 S brutto im Monat. Bitte, wer soll um dieses Geld, für nicht einmal 20 000 S brutto im Monat, diese Tätigkeiten verrichten? Das sind Zahlen, die man in diesem Zusammenhang auch nennen müsste.


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