Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 16

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gehalten, in der ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen habe, dass auch die Opposition unserem Gesetz zur Buchpreisbindung zustimmen möge. Ich habe auf bereits durchgeführte Verbesserungen für Künstler und Künstlerinnen hingewiesen, zum Beispiel auf die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Einnahmen über einen längeren Zeitraum. Entgegen den Unkenrufen – so sagte ich damals – habe sich die Situation für Künstler und Künstlerinnen während dieser neuen Regierungsära keineswegs zum Schlechteren entwickelt, freilich in eine andere und in eine neue Richtung.

Zuletzt habe ich Ihnen versichert, wir würden auch die Künstlersozialversicherung angehen, und zwar bald. Wie Sie sehen: Dieses Wort haben wir gehalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich höre jetzt die Einwände – beziehungsweise habe ich sie teilweise schon gehört – und möchte diesen Einwänden auch nicht ausweichen, aber ich möchte selbstverständlich in erster Linie hier die Vorteile und Vorzüge dieses Gesetzentwurfes, der zur Abstimmung kommen wird, betonen. Es gibt diese Vorteile, und es sind nicht wenige, abgesehen vom ersten und wichtigsten – ich zitiere hier Herrn Staatssekretär Franz Morak –: dass es ihn gibt. Zweitens ist er rasch durchsetzbar und vor allem realisierbar, finanzierbar, und drittens besteht Rechtsanspruch der Künstler und Künstlerinnen auf diese Beitragsleistung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Mittel werden erbracht durch einen beim Bundeskanzler eingerichteten Fonds, der der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegt, und unter anderem durch die Neueinführung von Beiträgen im Kunstförderungsbeitragsgesetz, weiters durch Bundesmittel, die im Voraus jährlich angepasst werden. Höchstwahrscheinlich werden zirka 50 Prozent – wahrscheinlich etwas mehr – der in Betracht kommenden Kunstschaffenden Anspruch auf einen Beitragszuschuss haben, dessen Höchstgrenze bei 12 000 S im Jahr liegt, was bei den unteren Einkommen immerhin den vollen Pensionsbeitrag abdeckt.

Der Zuschuss wird auf Ansuchen gewährt, wenn das Einkommen in einem bestimmten Bereich liegt, nämlich zwischen jährlichen Einnahmen von etwa 47 000 S aus künstlerischer Tätigkeit und 270 000 S Gesamteinnahmen pro Jahr, und wenn Künstlertätigkeit nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist natürlich auch ein Diskussionspunkt. Der Nachweis muss erbracht werden. Einerseits sind es Absolventen von Kunsthochschulen, einschlägigen Schulen, Personen mit einschlägiger Ausbildung, andererseits wird die Künstlereigenschaft eben von einer Künstlerkommission, die sich aus Kurien für die jeweiligen Fachbereiche zusammensetzt, festgestellt. Es gibt für die einzelnen Kunstsparten Kurien, zusammengesetzt aus Künstlern. Das ist auch sehr wesentlich: Künstler stellen Künstlereigenschaft fest. Und wenn es zu einer Ablehnung kommt, gibt es immer noch die Möglichkeit, sich an eine Berufungskurie zu wenden.

Dass der Beitrag zur Künstlersozialversicherung streng genommen – da hat Herr Cap natürlich Recht – ein Beitrag zur Pensionsversicherung ist, wird aber unter dem Strich für die Nutznießer letztlich wenig ausmachen, was Gesamteinkommen beziehungsweise zu erbringende Versicherungsleistung des Einzelnen betrifft.

Insbesondere diese Klärung des Künstlerbegriffs ist neu, wird vielleicht Schwierigkeiten machen, und es gibt in diesem Zusammenhang einiges, womit man sich auseinander setzen und worüber man diskutieren kann. Ich möchte da jetzt wirklich einmal Tacheles reden: Es kann sein, dass mich als Künstler, als Künstlerin meine Kunst nicht erhält und mich nicht trägt. Das ist unter Umständen traurig, und das macht mein Leben schwierig. Es kann sein, dass ich ein verkanntes Genie bin, oder vielleicht verkenne ich auch meine eigene Begabung, oder vielleicht ist die Zeit nicht reif für mich – es gibt viele Möglichkeiten. Aber ich kann aus der nicht zu leugnenden Tatsache, dass ich von meiner Kunst eben nicht leben kann, nicht die Pflicht des Staates ableiten, mich zu erhalten, mir Sozial-, Kranken- und Pensionsversicherung zu bezahlen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Also ich sehe das eher pragmatisch: Wenn ich von etwas nicht leben kann, muss ich mich eben nach etwas anderem umsehen, einem Brotberuf, unabhängig von meiner künstlerischen Tätig


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