Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 26

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wir die Zahlen zur Verfügung haben, noch einmal über dieses Gesetz diskutieren und es evaluieren können.

Ein Problem ist auch, dass es nicht nur eine Obergrenze, die übrigens sehr knapp bemessen ist, gibt, sondern es wird auch eine Untergrenze eingeführt, unter die ein Künstler ebenfalls nicht fallen sollte, sonst bekommt er nämlich nichts. Es wird interessant werden, wie der Künstlerbegriff in der Praxis ausgelegt werden wird. Das wird man sich anschauen müssen. Die Befürchtung von Verbänden, dass dann wieder Büchsenmacher als Künstler geführt werden, weil der alte Künstlerhilfsfonds integriert werden soll, während ganz neue Kunstformen nicht anerkannt würden, ist nicht ganz ausgeräumt. Man wird sich anschauen müssen, wie sich das in der Praxis bewährt.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Berufstätigen Studierenden wurde es ermöglicht, für die Studienendphase um ein eigenes Stipendium anzusuchen, damit sie für ihre Diplomarbeit ihren Job unterbrechen können. Für den Topf dieses Stipendiums stand allerdings damals sehr wenig Geld zur Verfügung, und so wurde das Gesetz dazu ziemlich rigoros formuliert, damit nicht allzu viele ansuchen. Wenn ich mich recht erinnere, waren das aber im Vergleich zu diesem Gesetzeswerk relativ wenige Zeilen. Ich frage mich: Ist es nicht ungewöhnlich, für maximal 12 000 S, die ein Künstler pro Jahr bekommen kann, und für 75,6 Millionen Schilling Fondsdotierung ein solch großes Regelwerk mit 31 Paragraphen und 15 Seiten exklusive Erläuterungen zu verfassen? Sind Befürchtungen, dass sich Künstler oder vermeintliche Künstler Gelder erschleichen könnten, der Grund dafür, oder ist es der Amtsschimmel, der den Berg kreißen lässt und eine Maus gebiert?

Der Fonds verwaltet – ich erwähnte es gerade – 75,6 Millionen Schilling. Für die Fondsverwaltung werden 7,3 Millionen Schilling veranschlagt. Das würde bedeuten, dass der Verwaltungsaufwand fast 10 Prozent betragen würde. Er könnte, wenn man dem Bundesministerium für Finanzen glauben darf, sogar bis zu 20 Prozent betragen. Auf alle Fälle wird der Verwaltungsaufwand sehr hoch sein.

Ich wundere mich darüber, dass sich die Herren und Damen von der FPÖ da nicht auch wundern und dass sie das nicht stört. – Als Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ, noch in der Opposition waren, hat Sie immer ein zu hoher Verwaltungsaufwand der Sozialversicherungsträger gestört, und Sie haben sich über die 28 parallel arbeitenden Sozialversicherungsanstalten gewundert und haben massiv Kritik daran geübt und darüber gewettert. Der Verwaltungsaufwand dieser Sozialversicherungen liegt im Durchschnitt aber nur bei 5 bis 6 Prozent. Die Tiroler Gebietskrankenkasse hat zum Beispiel sogar nur 4 Prozent Verwaltungsaufwand.

Mir ist schon klar, dass der Verwaltungsaufwand umso höher ist, je kleiner eine Versicherungsanstalt ist – und dieser Fonds ist ein sehr kleiner. Ich frage mich nur, ob bei einer Kooperation mit einer anderen staatlichen Versicherung durch Synergieeffekte nicht beträchtliche Einsparungen erzielt werden hätten können. Alles, was man in der Verwaltung einsparen kann, sehr geehrte Damen und Herren, kommt direkt den Künstlern und Künstlerinnen zugute, und das ist wichtig, denn das sollte ja eigentlich der Zweck dieser Regelung sein.

Mit diesem Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, werden Kunstschaffende bei ihrer Pensionsvorsorge unterstützt, und das ist etwas, was auch wir Sozialdemokraten schon seit langem wollen. Dieses Gesetz kann aber, wie schon gesagt, nur ein Anfang sein. In Deutschland gibt es bereits eine weiterreichende Künstlersozialversicherung, die den Namen "Versicherung" auch verdient.

Trotz vieler Bedenken und mancher Ablehnung in den Gutachten werden wir SozialdemokratInnen dem Gesetz zustimmen. Wir betrachten das, wie gesagt, als Einstiegsgesetz zu einer umfassenden Künstlersozialversicherung, und in diesem Sinne stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.


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