Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 103

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freude

Der Nationalrat wolle beschließen:

§ 3 Abs. 1 soll wie folgt geändert werden:

Zur Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene ist eine Bundes-Jugendvertretung einzurichten. Die Mitglieder der Bundes-Jugendvertretung dürfen das 30. Lebensjahr nicht überschreiten und werden von den nach §§ 4 und 5 nominierungsberechtigten Organisationen entsandt.

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So weit zum Jugendvertretungsgesetz.

Ich komme nun zum Bundes-Jugendförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um eine Materie, bei der wir uns auch in der Vergangenheit durchaus dazu bekannt haben, dass wir einer gesetzlichen Regelung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Es gab auch Gespräche zwischen den Jugendsprechern. Letztlich ist der Gesetzentwurf so ausgefallen, dass es für uns, obwohl noch mittels Abänderungsanträgen Dinge, die wir befürworten, hineingenommen wurden, nicht möglich ist, zuzustimmen, weil einige für uns wichtige Punkte noch fehlen. Ich möchte in ein paar Punkten erläutern, warum.

Die finanziellen Auswirkungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes schauen so aus, dass Parteijugendorganisationen nicht unbeträchtlich mehr Geld bekommen werden. Bislang waren es 8 Millionen Schilling für die beiden Organisationen, die berechtigt waren, nämlich für die "Junge ÖVP" und die "Sozialistische Jugend". Jetzt werden es etwas mehr als 15 Millionen Schilling sein. Davon muss man natürlich die Kosten für die Projekte noch wegrechnen. Auf jeden Fall ist das eine Erhöhung der Förderungen im Bereich der Parteijugendförderung von mindestens 5 Millionen Schilling. Ich finde das ganz interessant im Zusammenhang mit den Einsparungen, die wir vor einer Stunde diskutiert haben. Wenn es um andere Dinge geht, sind Erhöhungen offenbar auf einmal möglich. Also ums Einsparen allein geht es nicht, sondern es muss nur entsprechend verkaufbar sein.

Wenigstens sichergestellt worden ist – das muss ich Ihnen zugestehen, sofern das jetzt im Budget entsprechend verändert wird –, dass die Träger der verbandlichen Jugendarbeit durch eine Budgetveränderung nicht schlechter gestellt werden, was ja zunächst zu befürchten war. Dennoch muss man feststellen, dass die Parteijugendorganisationen von nun an mehr bekommen, während die verbandliche Jugendarbeit gleich viel bekommt.

Leider – und das war auch ein Punkt, der für uns ganz wesentlich war – war es nicht möglich, den Bereich offene Jugendarbeit auch im Gesetz zu verankern. Wir hätten uns vorgestellt, dass auch für die offene Jugendarbeit, für die ARGE Jugendzentren ganz spezifisch eine klare Regelung getroffen wird. Das ist eine Vereinigung, die die Koordination für die österreichischen Jugendzentren vornimmt. Es war nicht möglich, das explizit zu nennen, weil es nach Meinung der Koalitionsregierung einfach nicht in das Konzept des Gesetzes gepasst hätte. Ich glaube, dass man so flexibel hätte sein sollen, zu sehen, dass offene Jugendarbeit ein anderes Konzept als verbandliche Jugendarbeit ist, und da hätte man halt denken müssen, dass ein Konzept möglicherweise nicht einfach über alles drüberzulegen ist. Wenn man so viel Weitblick gehabt hätte, zu sagen, dass man nicht alles miteinander vergleichen kann, dann wäre es möglich gewesen, auch dafür explizit eine Förderung festzulegen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme nun zu einem Punkt, bei welchem es für mich nach wie vor wirklich schwer vorstellbar ist, wie die Regelung in der Praxis funktionieren soll. Der Bemessungswert für die Gelder der Jugendförderung wird nach Mitgliederzahlen der Organisationen festgelegt. Es gibt eine Bestimmung – das wurde schon zugestanden –, dass die Mitgliederlisten nicht offen gelegt


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