Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 105

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Am 17. März 1999 wurde dem Nationalrat der Dritte Bericht zur Lage der Jugend vorgelegt, und zwar vom vorvormaligen Familienminister. Darin wurden die Grundlagen von Kinder- und Jugendarbeit in Österreich auf einem breiten Spektrum reflektiert, um daraus die erforderlichen Kriterien jugendpolitischen Handelns und Folgerungen für eine ziel- und bedarfsgerechte Verwendung öffentlicher Mittel ableiten zu können.

Analysiert wurden Bedingungen, unter denen Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, und der Bedarf an Kinder- und Jugendarbeit wurde anhand der Beschreibung der Freizeitsituation und der aktuellen Angebote dazu skizziert. Das wurde gegenübergestellt.

Gleichzeitig wurde die Frage der politischen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Auswirkungen erforscht. Darüber hinaus wurde ein internationaler Vergleich des Jugendförderungsgesetzes, des Rechtes, angestellt. Wir haben uns damals im Familienausschuss dazu entschlossen, diesen Bericht in einem Unterausschuss ausführlich zu diskutieren, selbstverständlich unter Einbeziehung von Experten und den Vertretern der Jugendorganisationen.

Ich möchte daher ausdrücklich betonen, dass es für die SPÖ und ihre Jugendorganisationen ein großes Anliegen war, die Jugendbeteiligung und Jugendmitbestimmung auszubauen und die Bundes-Jugendförderung auch auf eine neue Basis zu bringen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Petition verweisen, die bereits im April 1998 von der Sozialistischen Jugend Schwertberg eingebracht worden ist und von der damaligen Jugendsprecherin, Abgeordneter Brigitte Tegischer, und von den SPÖ-Abgeordneten Gabriele Binder und Kurt Gaßner an den Nationalrat gerichtet wurde. Darin wurde gefordert, dass die Jugendbeteiligung und Jugendmitbestimmungsmodelle gefördert werden. Außerdem – und das ist ganz wichtig – wurden bundesweit einheitliche Jugendförderungsbestimmungen gefordert.

Das war auch die Grundlage für die Arbeit im damaligen Unterausschuss und dann im Familienausschuss. Das führte zu dem umfassenden Entschließungsantrag der SPÖ und der ÖVP. Wesentliche Punkte darin – ich möchte einige davon zitieren – waren:

die verbandliche Jugendförderung und -vertretung als auch die offene Jugendarbeit zu fördern, und zwar zukünftig auf Basis eines Jugendförderungsgesetzes;

dass Jugendorganisationen folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: das Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich und zu den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie, der Menschenrechte, des Rechtsstaates, und zwar in den Verbandsrichtlinien wie auch in den täglichen Aktivitäten des Verbandes. Ich meine, das ist eine wichtige Forderung – gerade in Zeiten wie diesen.

Eine weitere Forderung war, dass die verbandliche Jugendarbeit einen einheitlichen qualitativen Ansatz umfassen muss und nicht nur einen Teilbereich und dass demokratische Verbandstrukturen auf Jugendliche, mit Jugendlichen und für Jugendliche ausgerichtet sein müssen.

Wesentlich und erwähnenswert ist noch, dass die Vorgespräche unter Einbeziehung der Vertreter der Jugendorganisationen erfolgten. Für die SPÖ war es auch wichtig, dass die offene Jugendarbeit entsprechend gefördert wird und in der Jugendvertretung verankert ist. Entscheidend für die SPÖ ist ebenfalls, dass Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit – allen voran die Österreichische Gewerkschaftsjugend – in die Förderung miteinbezogen sind und dass die Budgetmittel nun durch einen Abänderungsantrag im Ausschuss auf 93 Millionen Schilling Förderung angehoben wurden.

Erfreulich ist – und das möchte ich abschließend betonen –, dass die Bundes-Jugendvertretung nun eine Stellung erhält wie alle anderen Interessenvertretungen, also den anderen Interessenvertretungen mit Begutachtungsrecht gleichgestellt ist. Die SPÖ kann daher diesen beiden Gesetzentwürfen ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

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