Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 106

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

15.44

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben zwei Vorlagen zur Beschlussfassung vorliegen. Es sind dies zwei Initiativanträge, die sich mit dem Bundes-Jugendvertretungsgesetz und dem Bundes-Jugendförderungsgesetz beschäftigen.

Ich möchte zunächst darauf eingehen, warum wir nunmehr die Jugendförderung und die Jugendvertretung in zwei Gesetze gießen. Ich denke, dass das zum einen ein Mehr an Rechtssicherheit für die Jugendorganisationen und die Jugendarbeit insgesamt bringt, und glaube, dass das zum anderen vor allem auch das Ergebnis einer langen und intensiven Debatte ist, die wir eigentlich seit mehreren Jahren führen.

Die Situation, wie wir sie in der Vergangenheit hatten, dass nämlich im Grunde genommen die Jugendförderung, insbesondere jene, die sich auf die verbandliche Jugendarbeit bezogen hat, über den Österreichischen Bundesjugendring erfolgt ist, mag zwar in den früheren Jahren eine gewisse Sinnhaftigkeit gehabt haben, ist jedoch auf Grund der diversen Situationen, wie wir sie bei den Jugendorganisationen haben, einfach nicht mehr zeitgemäß.

Es kann ja wohl nicht so sein, dass die Mitgliedschaft in einem Verein quasi Voraussetzung dafür ist, dass man eine Förderung als verbandliche Jugendorganisation erhält. Dem erklären wir mit diesem neuen Jugendförderungsgesetz eine Absage.

Kollege Brosz hat kritisiert, dass die Mitgliederzahlen ein nicht ausreichendes Kriterium für die Vergabe von Mitteln sind; das ist richtig. Es ist auch nicht das einzige Kriterium, aber es ist ein wesentliches Kriterium für die Frage, ob verbandliche Jugendorganisationen gefördert werden sollen oder nicht, denn das Wesen eines Verbandes ist ja, dass es in irgendeiner Form eine Verbindung gibt – und das ist ja der große Unterschied zur offenen Jugendarbeit.

Sie kritisieren, dass wir mit diesem Förderungsgesetz den Dachverbänden der offenen Jugendarbeit keine Basisförderung zugestehen. – Das liegt ganz einfach in der Natur der Sache, dass wir auf diese Art und Weise nicht bestimmen können, wie viele derartige Dachorganisationen sich dann begründen, dass kein Wildwuchs entsteht. Wir müssten dann jeder dieser neu entstehenden Dachorganisation eine Basisförderung zugestehen.

Aber selbstverständlich ist in diesem Jugendförderungsgesetz auch vorgesehen, dass die offene Jugendarbeit gefördert wird. Entsprechende Richtlinien befinden sich bereits in Ausarbeitung. Ich möchte dem Herrn Bundesminister dafür danken, dass er auch die Mittel für die offene Jugendarbeit, für die Jugendarbeit nach der freien Förderung extra erhöht hat, damit da auch ein gewisser Druck weggenommen ist. Das ist gerade in Zeiten, wo man sehr sorgsam mit Geldern umgehen muss, eine wirklich großartige Sache. – Danke, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Wir haben Mitte der neunziger Jahre bereits eine Debatte geführt, in der wir gesagt haben, dass gerade für verbandliche Jugendorganisationen und Jugendarbeit die Struktur auch entsprechend abgesichert werden muss. Das war auch ein wichtiger Punkt, den wir in der Entschließung des Nationalrates aus der vergangenen Legislaturperiode forderten.

Wir legen nun fest, dass es eine Basisförderung für die Jugendarbeit von 50 Prozent gibt, dass aber darüber hinaus Projekte finanziert werden können – und das ohne Deckelung. Ich glaube, dass wir damit den Wünschen zahlreicher Jugendorganisationen, mit denen wir verhandelt haben – unabhängig davon, ob es sich um die Katholische Jugend, um Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs oder die Alpenvereinsjugend handelt –, tatsächlich auch Rechnung tragen.

Mit dem Bundes-Jugendvertretungsgesetz, das wir heute beschließen werden, schaffen wir etwas, was auch international einzigartig ist, nämlich eine Jugendvertretung auf gesetzlicher


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