Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 108

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Missstände, die es jahrzehntelang rund um den Österreichischen Bundesjugendring gegeben hat, endlich behoben.

Was den Bundesjugendring betrifft, so hat ein Dachverband eine Subvention in der Höhe von 50, 60 Millionen Schilling und mehr bekommen und hat dann diese Gelder wahllos in Wildwestmanier an seine Mitglieder verteilt, hat dort ein paar Millionen hingeschoben, ein paar 100 000 S da, hat selbst bestimmt, wer was bekommt, wieviel wer bekommt, wer nichts bekommt, wer seine Mitglieder sind. Das ist eine Tatsache, die einfach nicht mehr haltbar ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.) In Jahrzehnten sozialistischer Regierungspolitik haben Sie diesen skandalösen Zustand aufrechterhalten. Auch der Rechnungshof hat das ja immer wieder deutlich kritisiert.

Durch das neue Bundes-Jugendförderungsgesetz werden wir eine transparente, eine nachvollziehbare, eine gerechte, eine faire Lösung erreichen. Es wird eine faire Förderung der Jugendarbeit geben, es wird eine Förderung der verbandlichen Jugendarbeit geben. Das ist, glaube ich, etwas, das die Jugendorganisationen quer durch das gesamte Spektrum wirklich verdient haben.

Uns ist aber auch wichtig – das ist in den Parteiengesprächen und auch in den Gesprächen mit den Jugendorganisationen deutlich als Wunsch artikuliert worden –, dass wir ein Bekenntnis zur Förderung der Jugendorganisationen von Volksgruppen abgeben möchten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schender, Amon MBA, Heinisch-Hosek, Brosz und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Jugendorganisationen von den nach dem Volksgruppengesetz (BGBl. 396/1976) anerkannten Volksgruppen in den zu erlassenden Förderungsrichtlinien gemäß § 8 Abs. 1 bis 5 Bundes-Jugendförderungsgesetz berücksichtigt werden."

*****

Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute zwei Gesetze von Jugendlichen und für Jugendliche. Es sind zwei Gesetze, die von den Vertretern der verschiedenen Jugendorganisationen verhandelt wurden. Daher gilt mein Dank auch ausdrücklich den verhandelnden Jugendorganisationen. Ich stehe auch nicht an, mich hier für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Jugend aber auch mit der Gewerkschaftsjugend zu bedanken. Ich glaube, wir haben mit allen Gesprächspartnern ein sehr konstruktives Gesprächsklima gehabt. Wir haben es wirklich geschafft, ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche zu verfassen. Daher glaube ich, dass das ein wirklich gutes Ergebnis und ein guter Tag für die Jugendarbeit in Österreich ist.

Meine Damen und Herren! Ich darf zum Schluss meiner Ausführungen noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Amon MBA, Mag. Schender und Kollegen zum Antrag 270/A der Abgeordneten Werner Amon, Mag. Rüdiger Schender und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz) (351 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:


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