Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 110

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Kollegin Mertel hat das vorher schon ausreichend erörtert, es liegt ja schon einige Zeit zurück – haben nun auch Sie, Kollege Amon, Kollege Schender, erkannt, dass die Jugend eine gesetzliche Vertretung und neu geregelte finanzielle Grundlagen für ihre tägliche Arbeit braucht.

Jetzt komme ich zum Vertretungsgesetz. Mit dem Bundes-Jugendvertretungsgesetz bekommen nun auch die Jugendlichen in Österreich – so wie die Senioren – endlich eine eigene Interessenvertretung, die in allen jugendrelevanten Angelegenheiten den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, der Wirtschaft und der Landwirtschaft gleichgestellt ist.

Wahrgenommen werden diese Interessen von einer so genannten Bundes-Jugendvertretung. Darin finden sich Vertreter von verbandlich organisierten Jugendorganisationen, der ÖH, der Bundesschülervertretung, der Landesjugendbeiräte und auf unser massives Drängen hin auch Vertreter der gesetzlich anerkannten Volksgruppen Österreichs und Vertreter der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit.

Für diese Bundesjugend-Vertretung gibt es eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen. Sie kann die Regierung in jugendrelevanten Fragen beraten. Sie kann zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung nehmen und selbst Vorschläge, zum Beispiel bei bildungspolitischen Maßnahmen, machen. In den Verhandlungen – dafür bedanke ich mich auch, dass diese so konstruktiv ausgefallen sind – konnte auch erreicht werden, dass eine Altersgrenze von 30 Jahren nicht überschritten werden soll, denn Berufsjugendliche sind so eine eigene Sache, und dass die Vertreter der offenen Jugendarbeit, was uns auch schon immer ein großes Anliegen war, zumindest in der Vollversammlung vertreten sein können.

Diese bundesweite Plattform der unterschiedlichsten Jugendorganisationen ist wirklich eine erste echte Chance für die Jugendlichen, ihre Zukunft selbst mitzugestalten, sofern auch die schwarz-blaue Regierung generell wieder mehr Wert auf Gesetzesbegutachtung und Stellungnahmen der Interessenvertretungen legt und nicht, wie in letzter Zeit, ruck, zuck drüberfährt und Husch-Pfusch-Gesetze erlässt.

Hier setzt auch meine Kritik an: Leider hat es zu diesen beiden Gesetzentwürfen keinerlei Begutachtung gegeben. (Abg. Steibl: Das ist jahrelang diskutiert worden!) Nein, nein – trotzdem hätte man dies machen können. Wenn dieser Stil weiter beibehalten würde, würde sich vielleicht die Schaffung dieser Bundes-Jugendvertretung als jugendpolitisches Feigenblatt herausstellen. Aber das soll ja nicht passieren. Sie werden sicher dafür sorgen, und wir werden darauf schauen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir SozialdemokratInnen bekennen uns zu Interessenvertretungen jeglicher Art, und wir nehmen deren Meinung zu Gesetzentwürfen ernst und lassen sie immer in unsere Überlegungen mit einfließen. Die gesetzliche Grundlage zum Mitreden und Mitbestimmen schaffen wir heute, wenngleich das für die umfassende Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen noch nicht genug ist. Da komme ich am Schluss noch ganz kurz darauf zu sprechen.

Jetzt zur Jugendförderung, meine Damen und Herren. Der Tatsache wird natürlich Rechnung getragen – das wurde heute auch schon gesagt –, dass der traditionelle Bundesjugendplan mit seiner starren Geldaufteilung nicht mehr aufrechtzuerhalten war, und auch der Rechnungshof – das wurde auch schon gesagt – hat dies schon in der vergangenen Legislaturperiode kritisiert, was damals zu unserem Entschließungsantrag, der ja ein gemeinsamer war, geführt hat. Förderungsempfänger können dem Gesetz zufolge sowohl verbandliche Jugendorganisationen als auch Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Einzelpersonen und natürlich Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sein.

Wichtig war uns – das hat Kollegin Mertel auch schon gesagt – das Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich, zum Rechtsstaat und zu den Menschenrechten. Es ist gelungen – danke, Robert! (in Richtung eines auf der Galerie sitzenden Vertreters der Gewerkschaftsjugend)  –, die Österreichische Gewerkschaftsjugend hier mit einzubeziehen, die vorher nicht bedacht war, und auch Jugendorganisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Wir finden es wichtig, dass die Abkoppelung der Parteijugendorganisationen sowie der Gewerkschaftsjugend


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