Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 119

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tungen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Bereich ist eine wertvolle Stütze unserer Gesellschaft.

Abschließend betone ich noch einmal, dass ich beide Gesetze, und zwar das Bundes-Jugendvertretungsgesetz und das Bundes-Jugendförderungsgesetz, als ein Signal sehe, als ein Zeichen für die Jugend, die sich für Demokratie, Eigenständigkeit und Grundrechte einsetzt und ihre Verantwortung innerhalb der Gesellschaft wahrnimmt, aber auch als Zeichen dafür, dass Politik und Staat die Wichtigkeit der Anliegen der Jugend erkennen und diesen auch Rechnung tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

16.36

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gab im gesellschaftlichen Spektrum bisher zwei Bereiche, für die es keine gesetzliche Interessenvertretung gab, nämlich für die Senioren und für die Jugend. Für die Senioren wurde im heurigen Jahr mit dem Bundesseniorenbeirat bereits eine gesetzliche Grundlage geschaffen, und nun wird mit dem vorliegenden Bundes-Jugendvertretungsgesetz auch für die Jugend eine gesetzliche Grundlage für ihre Interessenvertretung geschaffen, damit sie, wie die anderen Gesellschaftsgruppen auch – die Arbeitnehmer, die Wirtschafstreibenden, die Bauern oder eben auch die Senioren –, bei jugendrelevanten Fragen ihre Interessen wahrnehmen kann. Ich glaube, dass das für das Miteinander der Generationen sehr wichtig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Besonders erfreulich dabei ist – und das wurde heute ja schon öfter gesagt –, dass es auch gelungen ist, die Zustimmung der größeren Oppositionspartei für diese Gesetzesvorlage zu bekommen. Das zeigt, dass es bei sachlicher Zusammenarbeit möglich ist, sehr viel zu erreichen.

Mein besonderer Dank gilt in dieser Beziehung den beiden Hauptakteuren, die es ermöglicht haben, dass diese Gesetzesvorlage heute im Parlament ist, nämlich Herrn Abgeordnetem Amon und Herrn Abgeordnetem Schender. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber es ist nicht nur weitgehender parlamentarischer Konsens erzielt worden, sondern es ist auch gelungen, dass alle Jugendorganisationen ihre Zustimmung zu diesem Gesetz gegeben haben. Die Jugend kann jetzt die Durchsetzung ihrer Interessen selbst in die Hand nehmen. Damit ist auch eine langjährige Forderung der Freiheitlichen sehr rasch verwirklicht worden.

Ich sage aber sehr deutlich, dass es der nächste Schritt wird sein müssen, dass wir uns bemühen, das Interesse der Jugend für die Politik wiederzugewinnen, und ich sage auch ganz deutlich, dass das keine Holschuld der Jugend ist, sondern eine Bringschuld der Politik, wie das auch der Herr Bundesminister schon gemeint hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man wird auch nicht darum herumkommen, die Diskussion über eine Senkung des Wahlalters auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und auch auf Bundesebene zu führen.

Der Beschluss dieser beiden Gesetze, des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes und des Bundes-Jugendförderungsgesetzes, macht den heutigen Tag sicher zu einem positiven Tag für die Jugend. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

16.39

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Antrag auf getrennte Abstimmung gestellt, und zwar deswegen, Herr Bundesminister, weil uns im Bundes-Jugendvertretungsgesetz nach wie vor


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