Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 120

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eine Bestimmung als problematisch erscheint. Sie betrifft die Österreichische Hochschülerschaft.

Die Österreichische Hochschülerschaft ist nicht nur eine Jugendvertretung – eigentlich ist sie überhaupt keine Jugendvertretung –, sondern die Interessenvertretung der Studierenden, und das sind nicht nur Jugendliche.

Okay, es macht einen Sinn, die ÖH auch in eine Bundes-Jugendvertretung hineinzunehmen. Aber, Punkt zwei: Die Österreichische Hochschülerschaft ist schon von sich aus eine gesetzliche Interessenvertretung, die jetzt in eine weitere gesetzliche Interessenvertretung entsandt wird. Das macht nicht unbedingt einen schlanken Fuß. Das wäre ungefähr so, wie wenn der Bundesrat in den Nationalrat entsandt würde, weil beide die Aufgabe haben, Interessenvertretung auf allgemein parlamentarischer Ebene vorzunehmen.

Eine Anmerkung sei mir aber noch zur Rede von Kollegen Graf gestattet. – Kollege Graf, wir haben überhaupt keinen Punkt in Ihrer Rede gefunden, in dem wir Ihnen hätten widersprechen müssen. Wir wollten schon klatschen (Heiterkeit bei den Grünen), aber dann gab es doch eine Erinnerung daran, dass das, was Sie gesagt haben, irgendwie unvollständig ist.

Sie haben nämlich völlig richtig gesagt, es werden von Jugendorganisationen, aber nicht nur von diesen, Ausreden gebraucht, um Jugendlichen die Mitbestimmungsmöglichkeit, das Wahlrecht und so weiter, zu verwehren. – Völlig richtig! Auch Kollege Ellmauer hat gesagt, die Jugendlichen sollen nicht nur passive Adressaten sein.

Jetzt denken Sie sich diese Ausreden, die Sie in Bezug auf die Jugendlichen und auf die Frauen zu Recht erwähnt haben, hinzu in Bezug auf die ausländischen Menschen, die hier in diesem Land leben! Werden da nicht auch Ausreden gebraucht, um sie am Wahlrecht zu hindern? – Da gäbe es die Möglichkeit zu einer konsequenten Weiterentwicklung nicht nur freiheitlicher Positionen, sondern auch jener der Volkspartei, und ich würde mir wünschen, dass Sie auch diese Menschen nicht nur als passive Adressaten sehen, sondern ihnen dieselben Rechte geben, die allen anderen betroffenen Gruppen bisher mit Ausreden verwehrt worden sind. (Beifall bei den Grünen.)

16.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

16.42

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass ich nicht zu alt bin für eine Wortmeldung zu diesem Bundes-Jugendförderungsgesetz (lebhafter Widerspruch bei der ÖVP), ich war aber vor zirka 30 Jahren Jungscharführerin der Katholischen Jugend und habe daher zumindest einen Zugang zu dieser Thematik.

Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede zum Redebeitrag von Kollegen Riepl etwas anmerken: Er hat bezüglich der Altersgrenze gemeint, dass sei ein guter Schritt. – Das wissen wir auch. Die Junge ÖVP hat das immer vorgelebt, und die Vertreter der Jungen ÖVP im Bundesjugendring sind jünger als die der Sozialdemokratischen Partei. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Viel Wichtiges ist betreffend das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz bereits gesagt worden. Ich möchte diesbezüglich – ich freue mich, dass sich der Saal jetzt füllt – an unsere jungen Abgeordneten Amon und Schender und auch an die jungen Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei wie auch von den Grünen, vor allem aber den Kollegen Amon und Schender ein herzliches Dankeschön dafür sagen, dass sie diese Gesetzesmaterie so exzellent vorbereitet haben! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte kurz auf die wesentlichen Punkte dieser beiden Gesetzentwürfe hinweisen:


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