Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 121

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Erstens: Das Bundes-Jugendförderungsgesetz bezweckt, die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Es wird dadurch Transparenz, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der gewährten Förderungen bieten.

Zweitens: Das Bundes-Jugendvertretungsgesetz schreibt eine effiziente, repräsentative und handlungsfähige Mitsprachemöglichkeit fest. So kann einerseits die Vertretung der Anliegen von jungen Menschen sichergestellt werden, und andererseits wird es möglich, dass politische Entscheidungsträger in allen jugendrelevanten Bereichen beraten werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz auf den Jugendbericht zurückgreifen. Dieser spricht davon, dass die traditionelle Jugendarbeit in der Gemeinde oft die Bedürfnisse der Jugendlichen verfehlt. Ich denke, dass man in diesem Bereich auch mit diesen beiden Gesetzen weiterarbeiten soll. Die Jugendarbeit in den Gemeinden ist eher vereinsorientiert und bewegt sich in traditionellen Bahnen. Ich meine, dass die Jugendlichen die Chance haben, mit diesen beiden Gesetzen weiterzukommen. Ich denke dabei an Jugendbeauftragte, die einiges dazu beitragen könnten. Darüber hinaus finde ich, dass auch wir weiter daran arbeiten müssen. Weiters könnten Foren einen wichtigen Beitrag leisten, um hier weiterzukommen.

Zusammenfassend möchte ich auf einige mir besonders wichtig erscheinende Punkte hinweisen.

Erstens: Die politische Jugendbeteiligung soll durch rechtliche Ansprüche auf Mitbestimmung unterstützt werden.

Zweitens: Es sollten möglichst vielfältige Formen der Jugendbeteiligung gefördert werden, zum Beispiel, wie ich es schon erwähnt habe, Jugendforen, Jugendgemeinderäte und projektorientierte Beteiligungsformen; weiters parteipolitisch unabhängige Jugendbeauftragte als Vermittlungspersonen für den generationenübergreifenden Dialog zwischen Jugendlichen, Älteren, aber auch Politikern.

Es werden das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz in Zukunft eine effizientere und handlungsfähige Jugendarbeit ermöglichen. Der ÖVP ist die Meinung der Kinder und Jugendlichen wichtig, und deren Förderung wird jetzt auf eine gesetzliche Basis gestellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikl-Leitner. – Bitte.

16.46

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mein Kollege Nikolaus Prinz hat heute den sehr weisen Satz gesagt: "Jugend ist unser aller Zukunft." – Auch ich bin der Meinung: Die Jugend ist unser Kapital für die Zukunft, und die Jugend ist es wert, dass wir uns voll und ganz für sie einsetzen und dass wir in sie investieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist an dieser Stelle heute schon sehr viel über die Entstehungsgeschichte und über den Inhalt der beiden vorliegenden Gesetze, das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz, gesagt worden. Ich möchte nur betonen, dass diese zwei Gesetze für mich im wahrsten Sinne des Wortes einen Meilenstein in der Jugendpolitik darstellen. Ich darf mich bei allen, insbesondere aber bei Werner Amon, herzlich dafür bedanken. Danke, Werner Amon, dass du dich dieser Thematik mit vollem Elan und Engagement angenommen hast! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Und der Schender!)

Einen wichtigen Anstoß zu dieser Gesetzesinitiative hat aber auch der Jugendbericht aus dem Jahr 1999 gegeben. Gerade dieser Jugendbericht hat besonders die Wichtigkeit der Jugendorganisationen und der Jugendvereine hervorgestrichen.

Erlauben Sie mir, auf Grund der Wichtigkeit darauf kurz einzugehen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf eine niederösterreichische Statistik verweisen, die besagt, dass sich 60 Prozent


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