Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 130

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Geld für das Budget der Landesverteidigung den Kleinen weggenommen wird (Abg. Edler: Na sicher!), dann ist das, ich möchte nicht sagen, letzte Klasse, aber die ganz hohe Klasse ist es auch nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Edler: Geh, hör auf!)

Ich glaube, darauf könnten wir uns einigen, denn sonst könnte man auch sagen: Warum verdienen die Frühpensionisten der Österreichischen Bundesbahnen so viel und die Mindestrentner so wenig? (Abg. Edler: Das ist ja armselig! Peinlich!) So geht das einfach nicht! Ich denke, wir sollten das auch nicht mit dem Verteidigungsbudget machen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Auf der anderen Seite kommen die Kollegen Gaál und Leikam mit einem Forderungskatalog, der sich sehen lassen kann: was alles noch für das Bundesheer notwendig wäre, zu tun wäre – aber mit noch weniger Geld! Also das ist die Quadratur des Kreises, die in diesem Haus dann und wann durchaus Einzug hält. Und wenn an unsere Soldaten, an die Präsenzdiener wieder einmal ein Dank ausgesprochen wird, dann muss man auch daran denken, dass sie für uns in der Assistenz bei Katastrophen dabei sind und wir ihnen entsprechend sicheres und kompetentes Gerät zur Verfügung stellen müssen. Und das, Kollege Edler, geht bitte auch nicht mit weniger Geld. (Abg. Edler: Nehmt es nicht den kleinen Leuten weg!) Wir müssen da also mit unseren Aussagen etwas vorsichtiger sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Natürlich basiert diese Gesetzesnovelle auf der Beschreibung der Aufgaben des Bundesheeres. Ich bin – im Unterschied zu Herrn Kollegen Kummerer – froh, dass die militärische Landesverteidigung, der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen dezidiert angeführt sind, dass das Bundesheer auch bei Elementarereignissen im Inland beziehungsweise für Hilfsleistungen bei Katastrophen im Ausland zur Verfügung steht und sich auch immer bewährt hat! Dafür selbstverständlich unseren Dank, den Dank der Regierungsparteien, den Dank dieses Hauses! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, nun zu einigen wichtigen Positionen in diesem neuen Gesetz. Kollegin Prammer hat, als sie noch Ministerin war, immer darauf aufmerksam gemacht, dass die Gleichberechtigung der Frauen etwas ganz Wichtiges sei. Wenn es um die Gleichberechtigung der Frauen beim Bundesheer ging, war sie dann nicht mehr so dafür. Wir machen jetzt aber eine Änderung, die sehr wichtig ist, wir machen nämlich Schluss mit der Diskriminierung der Frauen: Es steht ihnen die Milizlaufbahn selbstverständlich offen, es gibt nun keine Bevorzugungen der Männer mehr, und sie können darüber hinaus auch Waffenübungen immer ablehnen.

Der Freiwilligkeit wurde Rechnung getragen bis zur letzten Konsequenz. Die Laufbahn als Soldatin kann, wird sie abgebrochen, geht also die Frau etwa in die Privatwirtschaft, nachher fortgesetzt werden, die Ausbildung zum Unteroffizier beziehungsweise zum Offizier absolviert werden. Auch die weitere Verwendung bei Auslandsassistenzeinsätzen in führenden Positionen ist möglich. Die Frauen können den Ausbildungsdienst auch von zwölf auf 18 Monate verlängern, um eine entsprechende Planstelle zu erhalten.

In aller Kürze, meine Damen und Herren: ein besonders dotiertes Frauenpaket in der Wehrgesetznovelle! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ein wesentlicher Punkt ist für mich auch, dass der UNO-Konvention gegen Kindersoldaten entsprochen wird und wir dem Übereinkommen bezüglich der Rechte der Kinder entsprechen. Kein Jugendlicher unter 18 Jahren, heißt es darin, darf zu militärischen Kampfeinsätzen einberufen werden. Dies ist also – wir haben ja heute schon über das Kapitel Jugend diskutiert – eine Konsequenz im Rahmen der UNO-Konvention. Und mit der Änderung, dass auch Piloten mit einem Alter von über 50 Jahren noch Dienst versehen dürfen, wird der beruflichen Praxis Rechnung getragen. Piloten über 50 Jahre werden ihren Beruf weiter ausüben können, wenn ihre Flugtauglichkeit überprüft ist.


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