Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 129

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

kratie ein Mitglied im Landesverteidigungsrat verliert. Und diese Zahl werden Sie zum Gesetz erheben.

Was uns an dieser Vorlage auch stört, ist, dass es damit zu keiner Entrümpelung gekommen ist. Es wurden alte Bestimmungen, die früher durchaus Sinn gemacht haben, auch in das neue Gesetz übernommen, zum Beispiel bei den Pflichten der Wehrpflichtigen, siehe § 17. Da wäre Handlungsbedarf gewesen.

Ein Beispiel: Nach der Ableistung des Präsenzdienstes darf der Präsenzdienstpflichtige sechs Monate lang nicht länger als drei Tage ins Ausland fahren. Diese Bestimmung macht heute keinen Sinn mehr. Es hat der Herr Minister im Ausschuss versucht, das noch mit wohlgesetzten Worten zu erklären. Gelungen ist es ihm nicht. (Abg. Jung: Haben Sie nicht aufgepasst?!) Man hat hier die Europäische Union vergessen: Mit einem verlängerten Wochenende in Berchtesgaden oder in Passau wird man straffällig.

Jetzt komme ich zum letzten Punkt meiner Ausführungen, nämlich zu den Strafen. Können Sie mir erklären, meine Damen und Herren der Koalition, warum Sie die Strafen verdreifachen müssen (Abg. Jung: Das werde ich Ihnen erklären!), warum ein Wehrdienstpflichtiger, der nach seinem abgeleisteten Wehrdienst für vier Tage ins Ausland fährt und keine Meldung darüber macht, mit einer Strafe von 19 264 S bestraft werden kann? Wo ist da der Sinn? Warum haben Sie das verdreifacht?

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, und aus einigen Gründen, die die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion noch darlegen werden, glauben wir, dass es sich bei dieser Regierungsvorlage um eine Beschneidung der Meinungsvielfalt im Landesverteidigungsrat handelt, dass die Jugend bei Rechtsübertretungen leicht in hohe Strafen hineinkommen kann – das wurde nicht korrigiert – und dass diese extreme Verschärfung der Strafen eine Peitsche darstellt, die unsere Jugend nicht notwendig hat.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zum Abschluss an dieser Stelle bei unserer Jugend, die trotz der Prügel, die ihr von der Koalition vor die Füße geworfen werden, herzlich bedanken, dass sie den Wehrdienst für unsere Republik ableistet. (Beifall bei der SPÖ.)

17.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.18

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage, mit der wir das Wehrgesetz novellieren und ändern, ist meines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, dass man im Verteidigungsministerium dazu bereit ist, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche Vorlagen zu ändern sowie schlankere Bestimmungen vorzulegen und beschließen zu lassen.

Es geht darum, dass die Gesetzestexte reduziert werden, dass Vereinfachungen und Klarstellungen gemacht werden und dass Zweigleisigkeiten vermieden werden, wenn also schon ein Gesetz besteht, dass man sich nicht noch einmal in einer besonderen Gesetzgebung damit befassen muss. Es gibt das grundlegende Bemühen, entsprechend schlankere Bestimmungen zu treffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Kollege Edler hat darauf aufmerksam gemacht – so wie andere führende Mitglieder der Sozialdemokraten (Abg. Dr. Trinkl: Edler von der Eisenbahn?)  –, dass das Wehrbudget zu hoch ist, dass man Milliarden – hat der Herr Ex-Finanzminister gesagt – einsparen kann. Herr Edlinger meinte, gerade beim Wehrbudget könnte man noch sparen. Wie das gehen soll, wissen die Betroffenen jedoch nicht mehr.

Dann hat sich auch der Bundesobmann der Jungsozialisten gemeldet, der selbstverständlich für das Abschaffen des Bundesheeres ist, das wundert mich nicht, das ist ein alte Forderung der Jungsozialisten und der ganz linken Seite! Aber dass auch Sie, Herr Edler, sagen, dass das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite