Wie mir zur Kenntnis gebracht wurde, beabsichtigt die Sozialdemokratische Partei, hiezu einen Abänderungsantrag einzubringen, den wir aber leider erst um 16 Uhr erhalten haben. Da er relativ umfangreich ist – es sind über fünf Seiten – und auf an die 20 verschiedene Gesetzesblätter Bezug nimmt, ist es leider unmöglich, diesen Antrag in der zur Verfügung stehenden Zeit durchzuarbeiten, obwohl wir beim einen oder anderen Punkt durchaus gesprächsbereit sind, vor allem was Ihr, glaube ich, wichtigstes Anliegen betrifft, nämlich die Frage der parlamentarischen Zuordnung der Beschwerdekommission. Es ist dies ein Punkt, über den wir noch reden werden müssen. Es war mir in der kurzen Zeit nicht einmal möglich, den Verhandler unserer Partei in dieser Sache, nämlich Herrn Abgeordneten Ofner, der wegen seines Beins auf Kur ist, zu erreichen.
Wir sind hier für Verhandlungen offen, man wird das allerdings grundsätzlich lösen müssen, denn wenn man diesbezüglich eine Institution ähnlich der Volksanwaltschaft schaffen will – was ja diskutiert werden kann –, dann wird man dafür auch ein entsprechendes Budget und verschiedene andere Sachen zur Verfügung stellen müssen, und das können wir hier seriöserweise wirklich nicht übers Knie brechen. Man wird darüber reden müssen.
Kollege Kummerer hat vorhin bei den übrigen Änderungen des Wehrgesetzes, auf die ich auch noch kurz zu sprechen kommen möchte, gesagt, dass die verschiedenen Korrekturen deswegen erfolgen, weil man versucht, die SPÖ zu entmachten. – Herr Kollege, wenn Sie sich die vorherige Zusammensetzung des Landesverteidigungsrates anschauen, nämlich 4 : 3 : 1 : 1, mit dem wir auf das Niveau der Grünen hinuntergedrückt worden sind, dann kann man wohl nur sagen, dass das nun vielleicht die Herbeiführung eines etwas gerechteren Zustandes als des vorherigen ungerechten ist.
Solang Sie die absolute Macht gehabt haben, Herr Kollege, so lange war dieser Zustand, diese Ungerechtigkeit kein Problem. In jenem Moment, in dem Ihre Macht ein bisschen beschnitten wird, schreien Sie "Au!" und sind wehleidig. Ich glaube, an dem kann so etwas nicht scheitern, vor allem auch deswegen, weil das ein Rat ist, der also eine beratende Aufgabe und nicht eine beschließende Aufgabe hat, und daher die Wichtigkeit des Stimmverhältnisses nicht das unbedingt zentrale Moment dieser Kommission ist.
Noch schnell, weil eben wenig Zeit dafür ist, zu den Änderungen des Wehrgesetzes, die keineswegs so gravierend sind, wie Sie sie dargestellt haben. Es ist nur eine neue Zusammenfassung, die in den wichtigsten Punkten schon vorhin von Kollegen Murauer besprochen wurde.
Herr Kollege Kummerer, Sie haben das Strafausmaß kritisiert. – Sie wissen aber selbst ganz gut, dass ein beträchtlicher Teil dieser Strafen seit dem Jahr 1962 – in Worten: zweiundsechzig! –, also seit 38 Jahren, nicht mehr angepasst, nicht mehr adaptiert worden ist. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn endlich einmal eine entsprechende Anhebung durchgeführt wird. Es ist unseriös zu argumentieren, das sei so furchtbar und so grausam.
Die Frage Landesverteidigungsrat habe ich bereits angesprochen, aber auch die Frage Wehrgesetzänderung ... (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Halten Sie diese ...formulierung für gerechtfertigt?) – Ich habe leider nicht so viel Zeit.
§ 2 des Wehrgesetzes wird sich kaum ändern. Im § 2 des Wehrgesetzes werden die grundsätzlichen Aufgaben des Bundesheeres geregelt und nicht die konkreten Einsatzaufgaben, wie sie als Folge einer Bedrohungsanalyse vielleicht in einen Landesverteidigungsplan hineinkommen. Sie vermischen da bewusst zwei ganz verschiedene Bereiche. Das ist in dieser Situation nicht ganz seriös, Herr Kollege Kummerer.
Im Prinzip – wir haben es schon gesagt – folgt der Abänderungsantrag eigentlich nur einem Wunsch der Beschwerdekommission, ist das Wehrgesetz eigentlich nur eine Korrektur und neue Zusammenfassung der alten Bestimmungen, bis auf den einen Punkt, nämlich die Zusammensetzung des Landesverteidigungsrates.
Eigentlich könnten Sie dem problemlos zustimmen. Es würde keine Änderung des bisherigen Zustandes zum Negativen hin bringen. Sie haben natürlich in der Praxis Probleme damit, das zu