Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 145

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13. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (295 der Beilagen): Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger (385 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Entschließungsantrag 310/A (E) der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend die Förderung des Fairen Handels (386 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.07

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage 196 der Beilagen stellt einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung von internationalem Verbrechen dar, nämlich das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, der zur Ergänzung der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit errichtet wurde und die Gerichtsbarkeit über Personen wegen schwerster Verbrechen ausübt, nämlich wegen Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechens.

Er hat insofern eine gewisse Schwäche, als es hinsichtlich von Kriegsverbrechen den Staaten möglich ist, die Jurisdiktion des Gerichtshofes für sieben Jahre auszuschließen, wenn der Verdacht auf eigene Staatsangehörige fällt oder das Verbrechen auf dem jeweils eigenen Territorium verübt wurde. Trotzdem ist dieser Internationale Strafgerichtshof ein großer Fortschritt: Er legt fest, wann der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit ausüben kann: nämlich dann, wenn ein Vertragsstaat dem Ankläger unterbreitet wird oder wenn der Sicherheitsrat der UNO tätig wird oder wenn der Ankläger selbst auf eigene Initiative Ermittlungen einleitet.

Das ist der entscheidende Punkt: Die Anklagebehörde ist ein selbständiges Organ des Gerichtshofes, sie ist völlig weisungsfrei.

Das vorliegende Statut gilt auch in vollem Umfang für Personen in öffentlichen Ämtern. Das heißt, die Tätigkeit als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments ist fortan kein Hinderungsgrund mehr für die Strafverfolgung durch den Gerichtshof.

Unterzeichnet wurde dieses Statut bisher von 115 Staaten. Bisher haben 23 Staaten das Statut ratifiziert, davon 6 EU-Staaten. Bei 60 Ratifikationen tritt dieses Regelwerk in Kraft.

Dieser Internationale Strafgerichtshof wurde 1998 in Rom gegründet. Es haben 162 Staaten daran teilgenommen, wobei 120 Staaten dafür, und nur 7 dagegen stimmten, darunter die USA, China und Israel. 21 Staaten enthielten sich der Stimme. Positiv ist, dass dieses Statut mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen angenommen wurde, wobei die EU-Staaten einheitlich dafür waren.

Dieser Gerichtshof hat sicherlich eine neue Qualität der Autorität. Bisher gab es nämlich nur zwei Ad-hoc-Gerichtshöfe, die 1993 vom UN-Sicherheitsrat geschaffen wurden. Diese Gremien arbeiten nur von Fall zu Fall, und daher besteht sicherlich eine gewisse Gefahr der Politisierung.

Positiv ist deshalb auch, dass sich die USA mit ihrer Hauptforderung nicht durchsetzen konnten, nämlich einem Ankläger an der Leine des UN-Sicherheitsrates, sodass dessen Mitglieder je nach politischer Opportunität Anklagen zulassen oder per Veto verhindern hätten können. Mit


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