Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 65

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minister Mag. Grasser: Ich habe nicht die Familienleistungen gemeint, sondern das Nettodefizit, wo wir Schlusslicht sind!)

13.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Damen Volksanwältinnen sind im Moment nicht da, aber der Vorsitzende der Volksanwaltschaft. Herr Präsident des Rechnungshofes! Herren Staatssekretäre! Herr Bundesminister! Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst zu dem etwas sagen, was mir wichtig ist. Vor allem ist es mir wichtig, dass es vielleicht auch einmal der Herr Bundesminister für Finanzen hört, denn Geld regiert die Welt, und er ist Herr über die wesentlichen Mittel. Es sei nur kurz erwähnt, aber deshalb ist es nicht weniger wichtig, nämlich die Frage der Förderungsmittel für österreichische Volksgruppen, so genannte autochthone Volksgruppen, Herr Bundesminister. Die diesbezüglichen Mittel werden gekürzt.

Jetzt könnte man sagen, alles wird gekürzt, und überall wird gespart ... (Bundesminister Mag. Grasser: Werden nicht gekürzt!) Aber, Herr Minister, sie werden nicht gekürzt! – Wenn alles so bleibt, wie es ist, und wenn es eine Inflation gibt und das Geld nicht mehr wird, dann ist es de facto weniger, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.) Da muss man fast gar nicht rechnen können, um das zu verstehen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser. ) Er flüstert mir von hinten ein.

Was diese außerordentlichen 55 Millionen für Kärnten, die so genannte Abstimmungsspende, betrifft: Ich weiß nicht, Herr Minister, ob Sie damals da waren, als wir über diese so genannte Abstimmungsspende hier diskutiert haben und wo ich festgestellt habe – weil Sie offenkundig nicht da waren, möchte ich es Ihnen jetzt noch einmal sagen –: Ich neide es den armen Kärntnern absolut nicht – arm im wahrsten Sinne des Wortes, denn da gibt es Gegenden, die sind strukturell derart benachteiligt, dass sie wirklich Förderung notwendig haben –, ich neide es ihnen, wie gesagt, absolut nicht. Das, was ich aber daran kritisiere, ist, dass Sie uns jetzt, weil ich von Volksgruppenförderung spreche, mit der Abstimmungsspende kommen. Bitte was haben die Abstimmungsspende und die Förderung von strukturschwachen Gebieten, unter anderem auch in Kärnten, mit Volksgruppenförderungsangelegenheiten zu tun? – Gar nichts, Herr Bundesminister, gar nichts! (Bundesminister Mag. Grasser: Ein guter Teil der Abstimmungsspende geht in die Volksgruppen!)

Aber wenn Sie mir schon die Kärntner Stichworte geben, möchte ich Ihnen sagen, wie die Realität von Volksgruppenanliegen in diesem Land bezüglich Kärnten ausschaut. Ein bisschen kenne ich mich auch in Kärnten aus, obwohl ich von dort nicht herkomme, weil ich mich schon lange genug damit beschäftige.

Der Herr Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen wieder einmal – jedes Mal tut er das; der Herr Klubobmann Khol natürlich auch – erwähnt: Wir haben den Volksgruppen eine Verfassungsbestimmung gegeben! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, eine Verfassungsbestimmung haben Sie ihnen gegeben, aber die Rechte kürzen Sie ihnen, wo es nur geht. Nur ein Beispiel: Jetzt ist zwar die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes neuerdings in der Bundesverfassung verankert, aber das Bundesgesetzblatt war noch gar nicht trocken, als der Landeshauptmann von Kärnten, der sich ja an diese Staatszielbestimmung zu halten hätte, sofort hergegangen ist und eine Maßnahme gesetzt hat, die das absolute Gegenteil dessen ist, was der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt hat.

Die von den Grünen seit 1989 als verfassungswidrig bezeichnete Bestimmung des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten, wonach man nämlich die ersten drei Jahre in der Volksschule zweisprachigen Unterricht hat und in der vierten Klasse einfach nicht mehr, weil die vierte Klasse keinen Elementarunterricht mehr darstellt, wurde vom Verfassungsgerichtshof nach einem langwierigen Prozess – man weiß ja, wie schwierig das Verfahren ist, wenn sich ein einzelner Rechtssuchender an oberste Gerichtshöfe wendet – endlich aufgehoben.

Was hat der Herr Landeshauptmann von Kärnten gemacht? – Er hat als Erstes einmal klargestellt: Hoppla, so geht es nicht, dass das jetzt etwa bedeutet, dass es mit der zweisprachigen Qualifikation von Schuldirektoren in zweisprachigen Schulen weitergehen wird! Das ist nicht


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