Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 66

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mehr notwendig, denn das würde ja bedeuten – und so interpretiert das jeder logisch denkende Mensch –, dass ein Aufsichtsorgan, ein Direktor – und wenn es eine noch so kleine Volksschule ist – mit zwei oder drei Volksschullehrern unter ihm, wenn er diese Aufsichtspflicht und damit auch seine Anleitungspflicht erfüllen will, zumindest jene Qualifikationen besitzen muss, die ihn dazu auch befähigen – in dem Fall Zweisprachigkeit.

Das ist jetzt nicht mehr so in Kärnten, Herr Bundesminister, diese Zeiten sind vorbei! Aber Sie flüstern mir "Abstimmungsspende" zu. Daran sieht man ja, welche Vorstellung ein – jetzt sage ich es nicht ironisch – Deutsch-Kärntner von Zweisprachigkeit, von Interkulturalität in diesem Land hat. Allein diesen Konnex zu finden, ist ja geradezu abstrus, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Der Herr Bundesfinanzminister ist nicht dafür verantwortlich, was der Landeshauptmann von Kärnten tut, nämlich österreichische bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen zu missachten, bewusst zu brechen mit seiner Vorgangsweise, aber er kürzt die Volksgruppenförderung. Er kürzt sie, aber nicht um 4 Prozent oder um 8 Prozent oder um die bekannten 10 Prozent – nein, es werden nächstes Jahr massive Einbrüche in der Volksgruppenförderung sein, wenn nämlich alle staatlichen, aus Budgetmitteln kommenden Unterstützungen für zweisprachige und mehrsprachige Radios – im Burgenland handelt es sich um ein viersprachiges Radio – auf null gestellt, einfach weg sind. Und das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Viertel der Volksgruppenförderungssumme insgesamt. Wenn Sie da sagen, es bleibt etwas gleich, dann kann man daraus nur schließen, dass Sie nicht wissen, was in den eigenen vorgelegten Bestimmungen drinnen steht. – Das nur als ein kleines Beispiel dafür, wo es langgeht.

Ein zweites Beispiel, das zwar jetzt nicht unmittelbar budgetäre Auswirkungen hat, aber mit der Politik zu tun hat: die steirischen Slowenen. Die steirischen Slowenen sind als eine Minderheit im Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien verankert. – Das ist meine Brücke zur gegenwärtigen Diskussion, die der Herr Bundeskanzler heute hier begonnen hat, nämlich im Zusammenhang mit der so genannten Opferrolle Österreichs. – Sie wissen – ob er es weiß, weiß ich nicht, aber manche wissen es –, wie der Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien zu Stande gekommen ist. Aber den steirischen Slowenen verweigert diese Bundesregierung beharrlich die Anerkennung als Volksgruppe, weil zu einer Anerkennung auch politische Zeichen gehören, die es nicht gibt. Die gibt es nicht!

Es gibt keinen Groschen Unterstützung in der Steiermark für die Volksgruppe der steirischen Slowenen. Null gibt es! Das, was sie sich an Möglichkeiten in den letzten Jahren erarbeitet haben, wird zum Teil aus Bundesmitteln gefördert, beispielsweise durch das Unterrichtsministerium, und zum Teil von den Slowenen, denn diese legen nämlich Wert auf Interkulturalität und auf gutnachbarliche Beziehungen. Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Das ist nur ein ganz kleiner Einblick in die Budgetrealität, wie sie sich jetzt, wenn Sie so wollen, aus der Sphäre von Fachbereichssprechern darstellt.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch einige Bemerkungen zu einem Thema machen, das wirklich unmittelbar und in einem sehr bedeutsamen Ausmaß Einfluss auf das Budget hat, nämlich zu den Mitteln für den so genannten Versöhnungsfonds, diesen 6 Milliarden Schilling, die wahrlich nicht wenig sind.

Mit großem Interesse und mit noch größerer Verwunderung habe ich vor ungefähr zwei Wochen im "Kurier" gelesen, dass man jetzt so froh ist, weil man diese 6 Milliarden Schilling beisammen hat. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erinnern sich: Als hier im Nationalrat das Versöhnungsfonds-Gesetz einstimmig beschlossen wurde, war Ihnen allen bei der Zustimmung bewusst, dass dieses Gesetz erst dann in Kraft treten wird, wenn diese 6 Milliarden Schilling, die das Gesetz an Mitteln vorsieht, auch aufgebracht sind. Und ich kann mich an die durchaus für mich glaubwürdige Aussage des Herrn Bundeskanzlers erinnern, wonach die Mittel zur Hälfte von der Republik Österreich, sprich aus dem Budget oder von den österreichischen Steuerzahlern, und zur Hälfte von Österreichs Wirtschaft aufgebracht werden.


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