Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 129

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Diskussion umzuwandeln, mit dem einzigen Zweck, den politischen Mitbewerber in irgendeiner Form zu diskreditieren. Ich bin überzeugt davon, das ist inadäquat, und ich meine, es würde auch jenen absolut nicht entsprechen, die uns die Ratschläge mitgegeben haben, von denen ich vorhin gesprochen habe.

Entschuldigen Sie, dass ich meine Redezeit überzogen habe, und entschuldigen Sie, dass ich zu einem Thema gesprochen habe, das vielleicht auch meine Kompetenz etwas überschritten hat. (Abg. Dr. Mertel: Entschuldigt!) Aber es war mir ein Anliegen, und es ist mir wichtig, dass wir die Fähigkeit, miteinander zu reden, miteinander konkret und sachlich zu diskutieren, nicht opfern auf dem Altar billiger Parteipolemik. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Brosz: Der Adressat war nicht da, der ist schon gegangen!)

17.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich erlaube mir die persönliche Feststellung, dass es das wirklich wert war, die Zeit zu überziehen und diese Aussage zu treffen, und erteile dem nächsten Redner, Herrn Abgeordnetem Mag. Maier, das Wort. – Bitte.

17.51

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Volksanwalt! Ich möchte mich persönlich den Schlussworten meines Vorredners anschließen, dass nicht zugunsten von Parteipolitik auf Argumente verzichtet werden soll. Ich werde daher versuchen, argumentativ zu begründen, warum aus Sicht der Sozialdemokratischen Partei eine Verbesserung des Datenschutzniveaus in Österreich absolut erforderlich ist.

Der Herr Bundeskanzler, der bei der Diskussion heute leider nicht anwesend ist (Abg. Schwarzenberger: Aber sehr viel Zeit war er hier!), hat im Budgetausschuss meine Fragen, ob er eine Novellierung des Datenschutzgesetzes für notwendig erachtet beziehungsweise ob er dafür eintritt, dass das Büro der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates besser ausgestattet wird, beide mit Nein beantwortet. Also es wäre keine Novellierung des Datenschutzgesetzes notwendig und zweitens auch keine bessere Ausstattung des Büros der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Budgetentwurf ansieht, ist nicht ersichtlich, was die Republik tatsächlich für den Datenschutz in Österreich ausgibt. Es ist damit auch nicht zu ersehen, wie wir im europaweiten Vergleich liegen.

Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, kam die Erfindung der Bürgercard, die neue datenschutzrechtliche Probleme schafft, Probleme, die legislativ gelöst werden müssen. Wir meinen, dass allein deswegen eine Novelle des Datenschutzgesetzes absolut notwendig ist.

Darüber hinaus haben aber die Diskussionen der letzten Wochen in der so genannten Spitzelaffäre gezeigt, und zwar deutlich wie noch nie, dass wir Defizite im österreichischen Datenschutzrecht haben. Es wurde aufgezeigt, dass es fehlende Kontrollen bei Abfragen insbesondere von sensiblen Daten gibt und dass es auch Probleme gibt mit der personellen und sachlichen Ausstattung des Büros des Datenschutzrates in der Datenschutzkommission.

Jetzt kann man zur Frage der so genannten Bürgercard unterschiedlicher Auffassung sein, wir Sozialdemokraten stehen ihr absolut kritisch gegenüber. Schüssel hat zwar höchsten Datenschutz angekündigt, aber nicht gesagt, dass dazu auch das Datenschutzgesetz novelliert werden muss. Er hat vom "schlanken Staat" und vom "starken Bürger" gesprochen. Ich frage mich: Braucht nicht der starke Bürger auch starke Datenschutzrechte? – Diese Frage ist bislang unbeantwortet geblieben.

Ich darf an dieser Stelle auch an eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erinnern. Der Verfassungsgerichtshof hat sich jüngst gegen bestimmte EKIS-Daten geäußert. Er hat massive Bedenken dagegen geäußert, dass im Polizeicomputer Vermerke über Strafverfolgungs


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