Österreich und seine Bevölkerung sicher sein können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Dafür haben wir Dank zu zollen, Dank zu zollen vor allem dann, wenn es darum geht, diese Einsätze unter schwierigsten Umständen und auch unter schwierigen Rahmenbedingungen durchzuführen. Ich halte es daher – und ich sage das ganz deutlich – oft für beschämend – da nehme ich niemanden aus –, dass es nach wie vor Repräsentanten gibt, die genau diese Aufwendungen in Zweifel ziehen, deren Notwendigkeit in Zweifel ziehen, und dass Soldaten des österreichischen Bundesheeres, das Bundesheer oft zu Bittstellern degradiert werden, wenn es darum geht, die Notwendigkeiten im Budget und bei der Infrastruktur sicherzustellen.
Es geht nicht darum, irgendwelche Berufssoldaten, irgendwelche Söldner hochzurüsten, die dann in den Kasernen warten, dass sie irgendeinen Einsatzbefehl bekommen, sondern es geht darum, die Erfüllung der Aufträge, die wir ihnen gegeben haben, möglich zu machen, und vor allem darum – und das ist auch wichtig, meine Damen und Herren –, diese Aufgaben mit bestmöglicher Sicherheit für diese Soldaten möglich zu machen.
Deshalb liegt es in unser aller Verantwortung, dass wir den Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, die bestmögliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Man kann natürlich darüber diskutieren, dass das selbstverständlich auch kostengünstig sein soll, aber bei der Sicherheit zu sparen, ist unverantwortlich, und diese Verantwortungslosigkeit könnte ich niemals unterstützen und mittragen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Frau Kollegin Lichtenberger! Auch Sie sollten sich überlegen, ob Sie selbst bereit wären, all jene Dinge zu tun, die unsere Soldaten tagtäglich leisten – ich nenne nur das Stichwort Kaprun –, ob Sie tatsächlich bereit wären, ob Sie in der Lage wären, all diese Leistungen zu erbringen. Das sollte sich jeder einmal überlegen, der die Aufgaben und die Notwendigkeit der Landesverteidigung in Zweifel zieht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist kein Argument für Abfangjäger! Das ist kindisch!)
Meine Damen und Herren! Wenn ich sage, neue Aufgaben kommen auf die Landesverteidigung zu, dann sind das zum einen die Aufgaben im Rahmen der internationalen Sicherheitspolitik. Dazu möchte ich ganz klar und deutlich feststellen, dass das keine neue Beschlussfassung dieser Bundesregierung ist, sondern dass die Teilnahme an den Krisenreaktionskräften der Europäischen Union auf eine Entwicklung zurückgeht, die für uns mit der EU-Mitgliedschaft, mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union begonnen hat, sich lange hingezogen und viele Prozesse durchlaufen hat und jetzt in die Realisierungsphase geht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Beistandspflicht!)
Frau Kollegin Lichtenberger! Sie haben die Verfassungsmäßigkeit angesprochen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Beistandspflicht!) Aber wenn Sie schon über die Verfassung reden, dann müssten Sie doch auch jene Verfassungsbestimmungen kennen, die die militärische Landesverteidigung verankern. Wenn Sie sich auch dazu so deutlich bekennen würden, dann würde es mich freuen.
Sie haben auch das Neutralitätsgesetz angesprochen. Das Neutralitätsgesetz ist selbstverständlich in Geltung, aber Sie werden auch wissen, Frau Kollegin Lichtenberger, dass der Artikel 23f in den gleichen Rang wie das Neutralitätsgesetz gestellt ist, nämlich Artikel 23f Bundes-Verfassungsgesetz, beschlossen durch eine SPÖ/ÖVP-Regierung, in dem all das, was wir jetzt umsetzen, verfassungsrechtlich möglich gemacht wurde. (Abg. Dr. Lichtenberger: Beistandspflicht!)
Frau Kollegin Lichtenberger! Mit diesem Artikel wurde nicht nur möglich gemacht, dass wir an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union teilnehmen, sondern auch, dass Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen nunmehr in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind (Abg. Dr. Lichtenberger: Beistandspflicht!) und, Frau Kollegin Lichtenberger, dass es dabei um eine schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Europäischen Union geht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Beistandspflicht!)