Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form höherer Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als 2 Milliarden ATS.
Ein Teil dieses Geldes muss aus unserer Sicht unverzüglich an NotstandshilfebezieherInnen, KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen, ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten, die ein Haushaltseinkommen von unter 12.000,- ATS netto im Monat haben, von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund als Heizkostenzuschuss durch eine Einmalzahlung von 1.500,- ATS ausgezahlt werden, um die ölpreisbedingten Mehrkosten für die Monate Oktober, November und Dezember 2000 abzudecken.
Wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind, sollte durch eine Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und April 2001) ein zusätzlicher Betrag von 500,- ATS pro Monat für die definierte Personengruppe ausgezahlt werden.
In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer soll durch Überweisungen aus dem Bundesbudget gedeckt werden. Im Rahmen der Amtshilfe sollen den Ländern jene Daten zur Verfügung gestellt werden, die für die Administration des Heizkostenzuschusses benötigt werden. Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen aus den erhöhten Treibstoffpreisen sichergestellt.
Die massiven Verteuerungen im Energie- und Verkehrssektor für die österreichischen Verbraucher müssen vor dem Hintergrund der Belastungslawine gesehen werden, welche die österreichische Bundesregierung mit den drei Belastungspaketen und den Pensionskürzungen ausgelöst hat. So wurde durch die Erhöhung der Verbrauchssteuern und Gebühren im Belastungspaket Nummer 1 das untere Einkommensdrittel doppelt so hoch belastet wie das oberste Einkommensdrittel. Arbeitnehmergruppen, die einem hohen Risiko der Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgesetzt sind – und diese Arbeitnehmergruppen gehören überwiegend zum unteren Einkommensdrittel –, werden durch die Urlaubsaliquotierung, den Entfall des Postensuchtages sowie die Besteuerung der Urlaubs- und Kündigungsentschädigung besonders betroffen. Die Einführung des Selbstbehaltes in der Krankenversicherung wird ebenfalls das untere Einkommensdrittel stärker als die höheren Einkommensgruppen belasten, da untere Einkommensbezieher einen höheren Prozentsatz ihres verfügbaren Einkommens für Gesundheitsausgaben aufwenden müssen. Die De-facto-Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages geht massiv zu Lasten der kleinen und mittleren Einkommen: Um sich 63,- ATS im Monat (750,- ATS pro Jahr) an Steuern zu ersparen, müssten diese Gruppen jährlich 1.000,-Euro = 13.760,- ATS in eine private Pensionsvorsorge investieren. Das ist für untere Einkommensgruppen unmöglich, da das untere Einkommensdrittel über ein Nettoeinkommen bis zirka 10.000,- ATS im Monat verfügt. Darüber hinaus trifft die beschlossene Besteuerung der Unfallrenten die unteren Einkommensgruppen überproportional, wie auch die Kürzung der Familienzuschläge.
Die Belastungspakete 2000/2001/2002 betreffen daher das untere Einkommensdrittel mindestens doppelt so stark wie das oberste Einkommensdrittel. Auch die von der Bundesregierung mit heuer 34 Millionen ATS und im nächsten Jahr 50 Millionen ATS auf Kosten der österreichischen Steuerzahler durchgeführte Desinformationskampagne über ihre Budgetpolitik wird diese Tatsachen auf Dauer nicht verschleiern können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,