Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 106

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Ich habe von der Sozialhilfebezieherin nicht in diesem Zusammenhang gesprochen, obwohl auch eine Sozialhilfebezieherin oder ein -bezieher ein Recht auf Mobilität hat. (Abg. Edlinger: Schon, aber er braucht kein Pendlerpauschale!)

Ich bringe Ihnen noch ein Beispiel: Im Dringlichen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion heißt es – und dem wäre ja zuzustimmen –:

"In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen." – Das bezieht sich auf den Heizkostenzuschuss. Das ist auch okay.

Aber ich sage Ihnen eines – und das ist das, was mich an der sozialdemokratischen Politik so ärgert, genauso wie es mich an der ÖVP-Politik ärgert –: Im Bundesland Burgenland – und wir diskutieren ja auch etwas wahlbezogen – wird die Sozialhilfe unter Regress gestellt. Das heißt, jede burgenländische Sozialhilfebezieherin, jeder burgenländische Sozialhilfebezieher muss entweder die Sozialhilfeleistung dann, wenn sie/er ein bisschen Einkommen hat, zurückzahlen, oder die Verwandten werden dazu veranlasst, die Sozialhilfe zu bezahlen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Sagen Sie nicht "nein", in Kärnten ist es genauso, Frau Kollegin Mertel! Das ist furchtbar, und das ist wirklich eine schlimme Praxis, die es noch immer gibt. Dass das ausgerechnet in einem Bundesland, das unter SPÖ- und ÖVP-Verwaltung steht, in dem aber die Sozialpolitik im Wesentlichen von den Sozialdemokraten gemacht wird, der Fall ist, und zwar im Burgenland, wo in einem Sozialhilfegesetz des Jahres 2000 – es ist also neu gemacht worden – noch einmal der Regress verankert wurde, und zwar auch gegenüber den Angehörigen, das finde ich besonders schlimm.

Ich sage Ihnen: Ich wäre nicht draufgekommen, hätten mich nicht Angehörige von burgenländischen Sozialhilfebeziehern, die hier in Wien wohnen und von 13 000 S, 14 000 S Pension leben müssen, auf der Straße angesprochen und mir gesagt: Das darf doch nicht wahr sein, dass von uns die burgenländische Landesregierung für unser Kind, das im Burgenland lebt und ein Pflegefall ist, Regress fordert.

Da sage ich auch: Das darf doch wirklich nicht wahr sein! – Das ist aber Realität, meine Damen und Herren. Aber wenn man tiefer in die Sache geht und dem untersten Drittel helfen will – und das nehme ich Ihnen ab, das will ich auch ernst nehmen –, dann muss die Sache durchdacht sein. Ich kann leider nicht feststellen, dass dieser Ihr Dringlicher Antrag durchdacht ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich gestehe Ihnen zu, dass dort, wo es um den Heizkostenzuschuss geht, die größte Plausibilität in diesem Ihrem Dringlichen Antrag für mich gegeben ist. Ja, überlegen wir, was wir tun können, um wegzukommen vom Bezug der Sozialhilfe auf den Bezug von unteren Einkommen für alle Personen. Aber, bitte, eine Bemerkung dazu auch noch: Nehmen wir auch jene PolitikerInnen in die Pflicht, die in den letzten Jahren den Bürgerinnen und Bürgern eingeredet haben, dass das Günstigste und Ökologischste eine Ölheizung ist. (Beifall bei den Grünen.)

16.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

16.13

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Würden wir eine Bundesregierung haben, die ihre Versprechungen vor der Wahl ernst nimmt und sie in die Tat umsetzt, dann wäre die Debatte zum vorliegenden Dringlichen Antrag sicherlich ein sehr wichtiges Ereignis für die Pendler in unserem Land. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind ja Maßnahmen, die eigentlich zur Ergänzung und zur Abrundung der sozialen Maßnahmen dienen.


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