Ich weise neuerlich auf § 81 ASVG hin, der gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt. Der Versicherte erfährt, welche Ärzte von Angehörigen aufgesucht wurden. Dieser § 81 bedeutet aber auch einen großen Verwaltungsaufwand.
In den letzten Tagen haben wir vernommen, dass die Zahl der HIV-Infizierten steigt. Nur durch eine sehr teure Therapie gelingt es bei den Betroffenen, den Ausbruch der Erkrankung lange zu verzögern und im Erkrankungsstadium eine längere Lebensdauer zu erzielen. Wenn Sie die Mittel beschränken, werden wir ähnliche Verhältnisse wie in Afrika haben, wo die Infizierten keine oder insuffiziente Therapie erhalten.
Österreich liegt nicht im Spitzenfeld der Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge; sehr wohl nimmt es international gesehen einen Spitzenplatz in der Effizienz der Versorgung der Bevölkerung ein. Es liegt an Ihnen, Herr Bundesminister, Budgets zu erstellen, die diese Position weiter halten oder verbessern. Sie und der Herr Staatssekretär haben das Pech, sich nicht auf Inkompetenz ausreden zu können.
Gestern erreichte mich die Mitteilung, dass die Regierungsparteien einen Initiativantrag für Hausapotheken planen. Wollen Sie so einem Verfassungsgerichtshofsurteil zuvorkommen? – Die Apotheker sind keine Patientenbehandler und die Ärzte keine Apotheker. Jeder soll den erlernten Beruf ausüben, um beste Gesundheitsversorgung zu betreiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine ärztliche Hausapotheke ist nur sinnvoll in kleinen Bereichen, in denen weniger als drei Ärzte praktizieren. Interessant ist, dass die bei den Klubobleuten lobbyierenden Ärztekammer-Präsidenten den Wiener Präsidenten, der ein Drittel der österreichischen Ärzte vertritt, in diese Gespräche nicht mit einbezogen. Wenn Sie eine ernst zu nehmende Gesundheitspolitik wollen, dann werden Sie sich gegen Hausapotheken im Bereich von öffentlichen Apotheken aussprechen.
Nicht nur vor Ihren Wählern, sondern vor Ihrem eigenen Gewissen müssen Sie verantworten, wie Sie die medizinische Versorgung der Bevölkerung gestalten, ob Sie für die nötigen Geldmittel sorgen und eine Zwei-Klassen-Medizin verhindern.
Sie kennen die Wichtigkeit und Vorteile der Pflichtversicherung. Erhalten Sie diese, wehren Sie ihre Zerschlagung ab! Auch eine Versicherungspflicht garantiert die Zwei-Klassen-Medizin.
Nun kurz zur Problematik des Schwangerschaftsabbruches: Wir sind natürlich aufgrund von allem, was jetzt in Form von Abänderungsanträgen vorgekommen ist, misstrauisch und fürchten, dass ein Gesetz, wenn es in das Plenum kommt, total verändert wird.
Aber weil Sie von den Behinderten gesprochen haben: Ich selbst hatte eine schwerst behinderte Mutter, die an einer Erbkrankheit litt. Ihr ganzes Leben hat sie diese Behinderung wesentlich mehr beeinträchtigt als ihre schwere, schmerzhafte und letzten Endes tödliche Krebserkrankung. Sie hat mir einmal gesagt: Hätte ich ein Kind mit dieser Behinderung bekommen, wäre ich mit diesem Kind aus dem Leben geschieden, ich wollte dieses Leid nicht mehr weitergeben.
Ich glaube, um die Frauen zu schützen, müssen wir ihnen diesen Ausweg lassen. Man kann natürlich die Frist des Schwangerschaftsabbruches auch weiter hinaufsetzen, aber 25 Jahre hat sich dieses Gesetz bewährt. Ändern wir es nicht! Debattieren wir darüber, was wir für die Gleichstellung der Behinderten tun können, wie wir ihre Situation verbessern können – aber nicht auf Kosten der Frauen! Nicht den Schwangerschaftsabbruch verändern! (Beifall bei der SPÖ. – Abgeordnete der SPÖ halten Tafeln in die Höhe, auf denen unter anderem steht: "Hände weg vom Schwangerschaftsabbruch!")
Sie sind ein hartnäckiger Kämpfer. Setzen Sie sich bei den Vertretern der Regierungsparteien für unser Gesundheitswesen ein!
Der Politik der sozialen Kälte wurde im Burgenland eine Abfuhr erteilt. Wir unterstützen Sie bei allem, was zum Wohle der Bevölkerung ist und was die Gesundheitsleistung für Menschen