Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

garantiert. – Dem vorgesehenen Budget geben wir unsere Zustimmung nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

14.56

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte in Bezug auf die Ausführungen der Kollegin Pittermann auf einige Dinge antworten.

Erstens, Frau Kollegin Pittermann: Ihr Lieblingsthema sind die Ambulanzgebühren. Ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass die Ambulanzgebühren als notwendige Maßnahme der Bundesregierung geplant sind, um der Kranken-Sozialversicherung einerseits Mittel zuzuführen und andererseits auch einen Lenkungseffekt innerhalb der Krankenanstalten zu erzielen. Ich habe hier schon einige Male das Beispiel erwähnt, dass das, was der Hauptverband wollte, nämlich eine Mittelzuführung um 0,2 Prozent zur Krankenversicherung pro Monat, sogar für jemanden, der nur 10 000 S verdient, mit 30 S nicht billiger ist als die Ambulanzgebühr von 250 S. Diese ist also billiger als 280 S Mittelzuführung. (Zwischenruf der Abg. Huber. )

Sie wissen ganz genau, sehr geehrte Damen und Herren, dass nur etwa 20 Prozent aller Patienten überhaupt eine Ambulanz besuchen. Sie wissen ganz genau, dass für mehr als 50 Prozent der denkbaren Fälle die Ambulanzgebühren überhaupt nicht schlagend werden, weil für Notfälle, chronisch Kranke, Nicht-Angebote in der niedergelassenen Praxis und vieles mehr entsprechende Formen vorhanden sind.

Sie führen immer wieder an, dass auch die Verwaltungsgebühren exorbitant hoch sein werden. Frau Kollegin Pittermann! Die höchsten Verwaltungsgebühren innerhalb der Sozialversicherungen hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt mit 8,4 Prozent. In diesen hohen Verwaltungsgebühren sind sämtliche – sämtliche! – Begutachtungen und Wieder-Begutachtungen für alle beantragten Pensionen und Invaliditätspensionen enthalten, einschließlich aller Berufsunfähigkeitspensionen aus dem Bereich der Invalidität.

Frau Kollegin Pittermann! Mit welcher Begründung haben Sie bei der Kostenrechnung für die Ambulanzgebühren einen Aufwand in der Höhe von 40 und 50 Prozent angenommen – all das war in diesem Hause von Ihrer Fraktion schon zu hören –, wenn der höchste Prozentsatz der Verwaltungen innerhalb der Sozialversicherungen mit knapp über 8 Prozent, nämlich jener der AUVA, auch alle ärztlichen Leistungen inklusive einer umfassenden Begutachtung mit inkludiert? Glauben Sie denn wirklich, dass die Kosten für die Begutachtung durch den Arzt in der Ambulanz – der Patient muss heute schon einen entsprechenden Zettel ausfüllen, auf dem steht, welche Krankenversicherung er hat, welchen Namen er hat, wann er geboren ist, und all das, bevor er in Behandlung kommt und in die Verwaltung aufgenommen wird – mit solch einem zusätzlichen Prozentsatz in der Höhe von 32, 33 Prozent, um die unterste Zahl zu nehmen, realistisch ist, während eine ärztliche Begutachtung, die bei der AUVA in den Verwaltungsgebühren enthalten ist, 8,4 Prozent ausmacht?

Frau Kollegin Pittermann! Diese Zahlen können doch bitte schön Sie selbst und die Menschen, die hinter diesen Zahlen stehen, die Sie in der politischen Diskussion genannt haben, nicht ernst meinen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann Ihnen auch eines versichern: Im vorigen Jahr haben die Vertreter der Sozialversicherungsanstalten gesagt, sie hätten am Ende dieses Jahres ein Defizit in der Höhe von 5,9 Milliarden Schilling. Mein Herr Staatssekretär und meine Amtsvorgängerinnen haben einige Maßnahmen in diesem Bereich eingeführt und durchgesetzt. Derzeit halten wir – nach Daten des Hauptverbandes – bei einem Jahresdefizit in der Höhe von 4,7 Milliarden Schilling, basierend auf den Prognosezahlen von Oktober. Ich bin überzeugt davon, wenn das Jahr beendet ist, werden wir nicht mehr haben, sondern uns zwischen 4,5 und 4,7 Milliarden Schilling einpendeln.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite