Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 142

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18.00

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir dürfen meiner Ansicht nach beim Budget des Sozial- und Gesundheitsbereiches nie von Defizit, nie von Abgängen sprechen, sondern müssen eher fragen: Wie viel ist uns die Gesundheit wert?, beziehungsweise: Wie viel können und wollen wir ausgeben?

Es sind überall Einsparungspotentiale vorhanden, ohne einen entsprechenden Qualitätsverlust hinnehmen zu müssen. Die Gesundheitsreform in den letzten zehn Jahren wurde sehr schleppend fortgeführt, und wir müssen feststellen, dass außer den Einsparungen bei den Pflegetagen eigentlich nichts so richtig weitergegangen ist.

Im Jahre 1992 wurde der damalige Gesundheitsminister in einem 22-Punkteprogramm über den KRAZAF beauftragt; einer der Punkte war auch, dass er Finanzierungsquellen ausfindig machen sollte. Das ist aber jetzt dieser Regierung anheim gefallen. Diese Regierung hat versucht, Finanzierungsquellen zu finden, Möglichkeiten für mehr Geld im Gesundheitssystem einzubringen beziehungsweise Einsparungspotentiale zu nützen.

Dies ist wichtig, obwohl von der Opposition immer wieder darauf hingewiesen wird, dass es unsinnig beziehungsweise eine Ausbeutung der Patienten sei, wenn man etwa Barrieren vor die Ambulanzen aufbaut. Herr Minister Haupt hat heute schon darauf hingewiesen, wie wichtig das ist. Ich meine – und wiederhole es, da ich den Eindruck habe, dass das von der Opposition nicht wahrgenommen wird –: Einerseits ist das durch die finanzielle Situation der Sozialversicherungen erforderlich, andererseits wird der Patient damit an die Peripherie verlagert.

Natürlich muss – und auch das wurde in der Vergangenheit von den sozialistischen Gesundheitsministern nicht in der erforderlichen Art und Weise gehandhabt – die dazu unbedingt notwendige Infrastruktur aufgebaut werden. Es wurden die Gruppenpraxen verzögert, und zwar bewusst verzögert – das muss ich hier einmal sagen! Es sind auch nicht, so wie wir es uns vorgestellt haben, Tagesklinken in entsprechendem Ausmaß eingeführt worden. Der ÖKAP und die entsprechenden Maßnahmen wurden nicht umgesetzt.

Erst wenn diese Maßnahmen verwirklicht werden, können wir von einem Einsparungspotential und auch von einem Qualitätszuwachs sprechen. Ich verstehe schon die Zurückhaltung der Sozialversicherungen, da sie den Krankenanstalten einen gedeckelten Fixbetrag zuzahlen müssen und dann halt Einsparungen vornehmen, indem sie den niedergelassenen Arzt sozusagen verhungern lassen. Das möchte ich dazu sagen.

Die jetzige Regierung hat es verstanden, ein Gruppenpraxengesetz vorzulegen und die Tagesklinken im notwendigen Maße zu forcieren, sodass ein entsprechender Umstrukturierungsplan von den Krankenanstalten zu den neu zu schaffenden Einrichtungen an der Peripherie in Zukunft wirklich stattfinden kann. Es sollen spezielle Fachpraxen, die rund um die Uhr, an Wochenenden, also auch samstags und sonntags, besetzt sind, gewährleisten, dass der Patient auch außerhalb des Krankenhauses gut betreut wird. Ein erster Schritt, der zumindest eine Gleichstellung des niedergelassenen mit dem stationären Bereich schafft, wurde bereits gesetzt. Die Ambulanzgebühr ist ein richtiger Anfang, weil sie die Patienten in die richtige Richtung lenkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Für jede Inanspruchnahme einer ambulanten Behandlung ist ein Behandlungsbeitrag von 250 S pro Ambulanzbesuch vorgesehen. Liegt ein entsprechender Überweisungsschein vor, so beträgt der Behandlungsbetrag 150 S, pro Kalenderjahr aber nicht mehr als 1 000 S. Ich betone das deshalb, weil immer wieder darauf hingewiesen wird, dass das eine unsoziale Maßnahme sei. (Abg. Edlinger: Ist es auch!)

Daher möchte ich auch die Ausnahmen davon detailliert erwähnen. Erstens: in medizinischen Notfällen, bei Lebensgefahr oder bei chronischen Erkrankungen, in Fällen, in denen Personen nach den Richtlinien § 31 Abs. 5 Zahl 16 von der Rezeptgebühr befreit sind, für Personen, die Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft in Anspruch nehmen, für Personen, die Teile des Körpers nach § 120 Abs. 2 oder Blutplasma spenden und wo Untersuchungen und Be


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