Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 228

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Betreffend § 933b Abs. 1 ist die Frage, ob wirklich nur der Unternehmer das Rückgriffsrecht haben soll oder ob das Gleiche auch für den Verbraucher gelten soll.

Was die Verbesserung des besonderen Rückgriffs anbelangt, so halte ich das für eine sehr gute Maßnahme zum Schutz speziell des kleinen Händlers, der sich zwischen Verbraucher und großem Händler-Multi befindet. Ich halte es für gut, dass er innerhalb einer absoluten Frist von fünf Jahren in der Vertriebskette seine Ansprüche geltend machen kann, und ich gebe zu bedenken, ob wir nicht vielleicht die drei Monate, die ihm ab der Erfüllung der gegen ihn gerichteten Ansprüche zur Verfügung stehen, um seine eigenen Ansprüche gegen den Vormann gerichtlich geltend zu machen, noch etwas erweitern sollten. Die nächsten Wochen werden Gelegenheit geben, diese und noch weitere Fragen im Gewährleistungsrecht ausführlich zu behandeln.

Nun ein großer Schwenk zu "Babynest" und anonymer Geburt: Ende Oktober wurde das "Babynest Glanzing" am Wilhelminenberg zur völlig anonymen Abgabe eingerichtet. Im August hat ebendort, in einem anderen Pavillon, eine Mutter persönlich und trotzdem anonym ein Kind abgegeben. Das "Babynest", die anonyme Abgabe haben einen Sinn, nämlich Babys, Neugeborene vor Aussetzung und Tötung zu schützen. Das "Babynest" soll aber dennoch als Notlösung angesehen werden. Dass eine Mutter nach einsamer Schwangerschaft, nach einsamer Geburt ohne ärztliche Betreuung lediglich einen Fußabdruck oder einen Handabdruck, mit Stempelkissen gefertigt, vom "Babynest" mitnehmen kann, ist wirklich eine ganz traurige Sache.

Schwangere in schwierigen Lebensumständen brauchen ärztliche Beratung, psychologische Unterstützung, notfalls auch anonym, notfalls auch mit einem anonymen Mutter-Kind-Pass. Professor Lischka, Glanzing, schlägt eine dreistufige Vorgangsweise vor, die er nicht nur im Wilhelminenspital für leicht realisierbar hält. Erste Stufe: anonyme Betreuung in der Schwangerschaft. Zweite Stufe: anonyme Geburt. Dritte Stufe: "Babynest". (Abg. Öllinger: ... Nester für Asylanten! – Abg. Dr. Fekter: Das ist eine geschmacklose Bemerkung, Herr Kollege Öllinger!)

Unter humanitären Gesichtspunkten halte ich diese dreistufige Vorgangsweise für wichtig. Sie sollte so schnell wie möglich flächendeckend eingeführt werden. Fachkundige Begleitung bis zur anonymen Geburt nützt der Gesundheit des Kindes, schützt die Gesundheit des Kindes und hilft der Mutter, eine schwierige Phase zu überstehen und vielleicht doch zu ihrem Kind zu stehen.

Ich bin sicher, dass auch in Zukunft Mütter ihre Kinder nur im äußersten Notfall zur Adoption freigeben werden. Die Adoption eines Kindes ist gesellschaftlich akzeptiert. Ich halte es für wichtig, dass es auch gesellschaftlich akzeptiert wird, dass Mütter ihre Kinder unter bestimmten Umständen zur Adoption freigeben müssen, denn eine Adoption ohne Freigabe zur Adoption ist nicht möglich.

Es sind verschiedene rechtliche Vorfragen zu klären. Ich halte es für wichtig, dass wir schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen für anonyme Betreuung in der Schwangerschaft und für anonyme Geburt schaffen, damit das "Babynest" das bleibt, was es ist, nämlich ein guter erster Schritt! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

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Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich muss Sie tatsächlich berichtigen.

Sie haben hier behauptet, dass Sie mit mir ein Gespräch geführt haben. – Das ist richtig! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Bundesminister! Sie haben aber behauptet, dass Sie mich in dem Gespräch betreffend Verhandlungen zu Wohnrechtsfragen umgestimmt haben. – Das trifft nicht zu!

Daher berichtige ich: Wahr ist vielmehr, dass ich auch in einem Schreiben vom 28. November an Ihr Ministerium mitgeteilt habe, dass ich von einer persönlichen Teilnahme an den Arbeits


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