Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 227

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Was die Vorwürfe von Frau Abgeordneter Stoisits anbelangt, möchte ich Folgendes sagen: Der Glaube der Bevölkerung an die unabhängige Justiz ist ungebrochen. Ich habe auch bei der Antrittsrede erklärt, dass die Unabhängigkeit der Richter in einem Rechtsstaat zu unserem höchsten Gut gehört. Ich werde das nicht täglich wiederholen, nur weil Sie es hören wollen. Es bleibt aber bei dem, was ich einmal gesagt habe, und ich selbst glaube auch an die Unabhängigkeit der Justiz. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich habe auch nicht zu den Äußerungen geschwiegen, sondern ich habe einen Pressedienst herausgegeben, in dem ich letztlich Folgendes gesagt habe: Ich werde den Ermittlungsbehörden jede Unterstützung zukommen lassen, damit eine rasche Abwicklung und Beendigung einstellungsreifer Verfahren möglich ist. Ich vertraue auf die unabhängige Justiz. – Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Ich habe nicht geschwiegen! Ich habe sehr deutlich gesprochen!

Was die Geheimnisverletzungen anbelangt, die Herr Kollege Krüger angeführt hat, so weise ich auf Folgendes hin: Das soll wirklich nicht üblich sein, Herr Abgeordneter Edlinger, dass in Österreich die Behörden die Zeitungen lesen und den Akteninhalt erfahren und erst später die Akten bekommen, und wir haben auch bereits reagiert: Wir werden im Landesgericht für Strafsachen Wien einen Kopierschutz einführen. Wir werden einen Vermerk einführen, auf Grund dessen sich jedermann, der Akteneinsicht nimmt, deklarieren muss, und wir werden durch eine Novelle zum ABGB eine Geldstrafe, einen ideellen Schadenersatz von 5 000 S einführen, die immer dann zum Tragen kommen soll, wenn ein Staatsbürger durch einen Geheimnisverrat, durch eine Geheimnisverletzung in seinen Grundrechten verletzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie werden sehen, dass es möglich ist, Beiträge dazu zu leisten, dass sich die Dinge ändern.

Zu Frau Abgeordneter Bures möchte ich Folgendes sagen: Wenn Sie mir mangelnde Konsensbereitschaft vorwerfen, haben gerade Sie Unrecht! Sie haben uns brieflich mitgeteilt, Sie wollen bei der zweiten Wohnrechtsnovelle nicht mehr mitarbeiten, weil Ihnen die Expertenliste nicht richtig zu sein scheint. Wir haben Sie angerufen und gebeten, ins Ministerium zu kommen. Wir haben ein Gespräch geführt, und wir haben Sie umgestimmt. Gerade Sie können daher von mangelnder Gesprächsbereitschaft nicht reden! (Abg. Haigermoser: Interessant!)

Nach wie vor liegt aber ein Ansuchen meinerseits an Ihren Klubobmann vor, dass er mir Gelegenheit geben möge, mich einmal mit ihm zu unterhalten. Dieses Ansuchen wurde vor sechs oder acht Monaten gestellt: Er rührt sich nicht. – Das ist Gesprächsverweigerung! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist "Dialog"! Schlechter Stil ist das! Schlechter Stil!)

23.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Bei der Wahrheit sollten Sie schon bleiben, Frau Bures! – Abg. Dr. Fekter: Kann sie das? – Abg. Haigermoser: Das bezweifle ich! Das sagen zumindest die Bürger draußen!)

23.56

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt bedeutende Reformen im Justizbereich. Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz bringt auch Änderungen im ABGB.

Einer der Punkte betrifft das Wechselspiel Händler – Verbraucher. Es gibt bedingt durch die Verbraucherrichtlinie Verschlechterungen für den Händler: eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren statt bisher sechs Monaten und innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr.

Eine Verschlechterung für die Verbraucher tritt dadurch ein, dass bei den behebbaren Mängeln nur mehr die Möglichkeit der Verbesserung und nicht mehr einer Preisminderung bestehen soll. Es stellt sich hier die Frage, ob derjenige, der schon einmal schlecht geleistet hat, tatsächlich eine zweite Chance bekommen soll.


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