Ich werde zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe X abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Heinisch-Hosek und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den VA-Ansatz 1/65158 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diesen Teil der finanzgesetzlichen Ansätze in 310 der Beilagen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen, der sich auf den VA-Ansatz 1/65326 bezieht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich lasse nun über diesen Teil der finanzgesetzlichen Ansätze in 310 der Beilagen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe X. Diese umfasst das Kapitel 65 des Bundesvoranschlages in 310 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Beratungsgruppe XI
Kapitel 50: Finanzverwaltung
Kapitel 51: Kassenverwaltung
Kapitel 52: Öffentliche Abgaben
Kapitel 53: Finanzausgleich
Kapitel 54: Bundesvermögen
Kapitel 55: Pensionen
Kapitel 56: Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen
Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge
Text des Bundesfinanzgesetzes, Stellenplan und Fahrzeugplan
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zur gemeinsamen Verhandlung über die Beratungsgruppe XI sowie über den Text des Bundesfinanzgesetzes und alle Anlagen, soweit sie noch nicht in Verhandlung gestanden sind.
Der Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung liegt weder von der Frau Spezialberichterstatterin noch vom Herrn Generalberichterstatter vor.